Ich muss in NRW die Erklärung für zwei Flurstücke abgeben. Beiden Flurstücken sind laut https://grundsteuer-geodaten.nrw.de/ jeweils verschiedene Nutzungsarten zugeordnet.
(Forstwirtschaft; Acker, Gewerbliche Baufläche, Wohnbaufläche).
Das für mich verwirrende ist, dass alle vier Nutzungsarten zu jeweils 100% an der Gesamtfläche genannt sind. Was soll ich denn jetzt angeben?
Laut dem Schreiben vom Finanzamt sind zwei Bodenrichtwerte genannt 30 (Außenbereich) / 70 (Außenbereich). Diese Werte entsprechen gewerbliche Baufläche und Wohnbaufläche,
Weiterhin steht in dem Schreiben vom FA "Falls mehrere Werte angegeben sind, erklären Sie bitten den Bodenrichtwert, der der tatsächlichen Nutzung des Grundstücks entspricht."
Heißt dass, dass ich mir einen Bodenrichtwert aussuchen kann?
Welchen Bodenrichtwert muss ich jetzt mit welchem Anteil angeben?
Bodenrichtwerte.png
Vielen Dank für eure Mithilfe!
(Forstwirtschaft; Acker, Gewerbliche Baufläche, Wohnbaufläche).
Das für mich verwirrende ist, dass alle vier Nutzungsarten zu jeweils 100% an der Gesamtfläche genannt sind. Was soll ich denn jetzt angeben?
Laut dem Schreiben vom Finanzamt sind zwei Bodenrichtwerte genannt 30 (Außenbereich) / 70 (Außenbereich). Diese Werte entsprechen gewerbliche Baufläche und Wohnbaufläche,
Weiterhin steht in dem Schreiben vom FA "Falls mehrere Werte angegeben sind, erklären Sie bitten den Bodenrichtwert, der der tatsächlichen Nutzung des Grundstücks entspricht."
Heißt dass, dass ich mir einen Bodenrichtwert aussuchen kann?
Welchen Bodenrichtwert muss ich jetzt mit welchem Anteil angeben?
Bodenrichtwerte.png
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