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Landwirtschaftlich genutzte Flächen in GW3 ohne landwirtschaftlichen Betrieb in GW1

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    Landwirtschaftlich genutzte Flächen in GW3 ohne landwirtschaftlichen Betrieb in GW1

    Hallo,
    ich habe das Problem, dass ich folgende Fragen habe:
    1. Wie deklariere ich landwirtschaftlich genutzte Flächen ohne in GW1 ohne einen Landwirtschaftichen Betrieb zu haben , weil wir nur Grundstücke, aber keinen landwirtschaftlichen Betrieb haben.
    2. Muss man für jedes bebaute / unbebaute Grundstück eine eigene GW1 bzw. GW2 ausfüllen?
    3. Kann man mehrere GW1 pro Steuernummer ausfüllen?
    Mit Spannung erwarte ich Eure Antworten! LG Susanne

    #2
    1. Wie deklariere ich landwirtschaftlich genutzte Flächen ohne in GW1 ohne einen Landwirtschaftichen Betrieb zu haben , weil wir nur Grundstücke, aber keinen landwirtschaftlichen Betrieb haben.
    Als Betrieb der Land- und Forstwirtschaft, als was denn sonst ? Man braucht keinen aktiven Betrieb, Stückländerei reicht aus.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Ich habe ebenfalls das Problem, mit einem kleinem Ackerstück in einem größeren Acker einer LPG.

      Zwei Fehlermeldungen
      "Angaben zu Gemarkungen und Flurstücken des Grundvermögens sind auf dem Hauptvordruck für einen Betrieb der Land- und Forstwirtschaft nicht zulässig. Land- und Forstwirte müssen die Angaben zu Flurstücken auf der Anlage Land- und Forstwirtschaft vornehmen.
      Mögliche Fehlerquellen"
      und "... es wurden aber keine Angaben zum Betrieb gemacht"


      Grund der Feststellung: Hauptfeststellung - klar

      Art der wirtschaftlichen Einheit: "Betrieb der Land- und Forstwirtschaft " Alles andere passt ja nicht

      Gemarkung beziehungsweise Flurstück : Angaben zum Grundstück Es kommt die Fehlermeldung: "Angaben zu Gemarkungen und Flurstücken des Grundvermögens sind auf dem Hauptvordruck für einen Betrieb der Land- und Forstwirtschaft nicht zulässig. Land- und Forstwirte müssen die Angaben zu Flurstücken auf der Anlage Land- und Forstwirtschaft vornehmen."

      Ja wie denn nun?

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        #4
        Ja wie denn nun?
        Du darfst die Flurstücke nicht in GW1 erfassen, nur in GW3 ! Die Fehlermeldung ist doch verständlich.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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