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Grundsteuerangaben für mehrere Körperschaften - Wie viele Zugänge erforderlich?

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    Grundsteuerangaben für mehrere Körperschaften - Wie viele Zugänge erforderlich?

    Hi!

    Ich muss für mehrere Immobilien die Angaben zur neuen Grundsteuer eintragen.
    Dabei kommen leider diverse Punkte zum Tragen.

    Privat: Das sollte klappen. Dafür habe ich einen Account, den ich gerade reaktiviere. Darüber kann ich unsere Immo und eine Wohnung angeben.
    GmbH: Verwaltende GmbH hält Immobilien. Hierzu habe ich einen neuen Account angelegt.

    Nun die eigentliche Bonusfrage:
    Bei dem Zugang für die privaten Objekte kann ich auch Daten für andere eintragen. Will ich nicht, aber ginge wohl.
    Kann das der "Firmen-Account" auch?
    Hintergrund ist, dass ich noch die Immobilie eines Vereins eintragen muss.
    Wenn möglich würde ich aber nicht noch einen Account anlegen wollen.

    Hier sind hoffentlich Wissende unterwegs.
    Vielen Dank für eure Hilfe!

    #2
    Grundsätzlich kann man über ein Konto alle möglichen Erklärungen übermitteln.

    Als Datenübermittler muss man allerdings § 87d AO beachten. https://www.gesetze-im-internet.de/ao_1977/__87d.html
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
      Grundsätzlich kann man über ein Konto alle möglichen Erklärungen übermitteln.

      Als Datenübermittler muss man allerdings § 87d AO beachten. https://www.gesetze-im-internet.de/ao_1977/__87d.html
      Hi Charlie2!

      Danke für die promte Antwort. Dann bin ich mir den beiden getrennten Account ja ausreichend aufgestellt. Auf der Seite gab es eben diese Unterscheidung nach "privat" und "gewerblich".

      Die Legitimation dürfte kein Thema sein.
      Ich bin Vereinsvorsitzender mit Eintragung im Register und müsste mich selber prüfen
      Bei der GmbH gehört mir ein Teil und ich bin GF.

      Daher sollte ich ziemlich safe sein.

      Kommentar


        #4
        Zitat von Moe38302 Beitrag anzeigen
        Danke für die promte Antwort. Dann bin ich mir den beiden getrennten Account ja ausreichend aufgestellt. Auf der Seite gab es eben diese Unterscheidung nach "privat" und "gewerblich".
        Nein, zwischen persönlich über die steuerliche Identifikationsnummer und als Organisation über Steuernummer.

        Ich persönlich würde eine GmbH raushalten, für irgendeinen fremden Verein Erklärungen zu übermitteln und das als Vorsitzender über den persönlichen Account laufen lassen, wenn der Verein kein Organisationszertifikat hat.

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