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Grundsteuererklärung Rheinland-Pfalz

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    Grundsteuererklärung Rheinland-Pfalz

    Hallo, ich besitze eine Eigentumswohnung (123qm laut Kaufvertrag) in einer WEG. In der Ausfüllhilfe wurden dieser Wohnungen 7 Gemarkungen mit insgesamt 280qm zugewiesen. Der Miteigentumsanteil (856,0000/100.000) sowie der Bodenrichtwert (400,00€) ist bei allen 7 Gemarkungen gleich. In GW1 habe ich alle 7 Gemarkungen mit (856/100000) eingetragen.
    In GW2 habe ich bei Fläche des Grundstücks bereits versucht die Fläche laut Kaufvertrag, eine der Flächen der 7 Gemarkungen und 239qm (280x856/1000) einzutragen, aber jedes Mal kommt diese Fehlermeldung:
    "Die Summe der im Hauptvordruck angegebenen, zur wirtschaftlichen Einheit gehörenden Flächen (Summe über alle Flurstücke aus jeweils gesamte Fläche des Flurstücks in m² multipliziert mit dem davon zur wirtschaftlichen Einheit gehörenden prozentualen Anteil) entspricht nicht der Summe der in der Anlage Grundstück angegebenen Flächen des Grund und Bodens (anteilige Flächen vom gesamten Flurstück, die zur wirtschaftlichen Einheit gehören). Auf dem Hauptvordruck ist in Zeile 10 jeweils die gesamte Fläche des Flurstücks anzugeben. In Zeile 11 des Hauptvordrucks wird dann der von dieser gesamten Flurstücksfläche zur wirtschaftlichen Einheit gehörende Anteil in Prozent als Bruch (mathematischer Bruch mit Zähler und Nenner) angegeben. In der Anlage Grundstück wird in Zeile 4 zugeordnet zum jeweiligen Bodenrichtwert die Summe aller zur wirtschaftlichen Einheit gehörenden anteiligen Flächen vom gesamten Flurstück (welche sich aus der Summe der jeweiligen Produkte gesamte Flurstücksfläche * davon zur wirtschaftlichen Einheit gehörender prozentualer Anteil ergibt), die diesem Bodenrichtwert zugeordnet sind, angegeben."

    #2
    Der Miteigentumsanteil (856,0000/100.000)
    und
    280x856/1000
    Ja was denn nun?
    Werden die Flurstücke in 1.000 oder in 100.000 Teile geteilt?
    Ist ja nur der Faktor 100 !

    Kein Wunder, dass die Fehlermeldung kommt !

    Gruß
    Sepp

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      #3
      Hallo Sepp,
      danke für die Antwort, allerdings hilft sie mir leider nicht weiter. Auch wenn ich durch 100 teile (was eine unrealistische Fläche von 2390qm ergeben würde) erfolgt die Fehlermeldung. Bei der Erfassung der Flurstücke kann ich auch keinen höheren Wert als 100000 angeben. Ich will ja eigentlich auch auf ca 123qm kommen.
      Noch eine Idee wo der Fehler liegen kann?
      Vielen Dank.
      Nicole

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        #4
        Guten Morgen, Sepp wollte nur erklären, dass, wenn der Nenner, der zum wirtschaflichen Anteil gehört, 100.000 (eingetragen in GW1) beträgt, auch bei der Berechnung in GW2 anzuwenden ist! Also 280x856/100000. Einzutragen also "2" in Nr. Fläche des Grundstücks in m².
        Mit dem Faktor 100 erklärte er Ihnen, dass es sich bei der von Ihnen in der Ausrechnung verwendeten 1000 nur um den 100sten Teil von 100000 handelt, aber nicht, dass Sie mit einem Nenner von 100 rechnen sollen!
        Zuletzt geändert von N. Johannes; 04.10.2022, 11:21.

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          #5
          "Einzutragen also "2" in Nr. Fläche des Grundstücks in m²"

          Es hat funktioniert, vielen Dank hierfür!
          Auch wenn es mathematisch Sinn ergibt, verstehe ich jedoch immer noch nicht wie die Grundstücksfläche nur 2qm betragen kann, wenn die Wohnung tatsächlich 123qm hat?
          Ich werde es jetzt wohl so abschicken, aber ich würde mich trotzdem freuen, wenn mir jemand diesen Zusammenhang erklären kann.
          Dankeschön schon mal.


          Kommentar


            #6
            Stell dir mal ein 50stöckiges Hochhaus auf einem Minigrundstück vor, das nicht größer als das Haus selbst ist. Von diesen beispielsweise 100 Wohnungen hat keine einen sehr großen Anteil am Grundstück, obwohl die Wohnungsgröße selbst gar nicht klein sein muss.

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              #7
              Auch wenn es mathematisch Sinn ergibt, verstehe ich jedoch immer noch nicht wie die Grundstücksfläche nur 2qm betragen kann, wenn die Wohnung tatsächlich 123qm hat?
              Persönlich habe ich Zweifel, ob das stimmen kann. Das müsste schon ein Hochhaus sein. Einzutragen ist der Nenner aus dem Kaufvertrag.
              Freundliche Grüße
              Charlie24

              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                #8
                Vielleicht teilt uns Nicole noch mit, wieviel Wohnungen sich im Hause befinden und überprüft noch einmal den 100.000er Nenner vom Miteigentumsanteil.
                Wie Charlie24 richtig zweifelt, müsste man bei gleicher Wohnungsgröße von etwa 116 Wohnungen ausgehen. Vielleicht ist eine Null zu streichen? Dann wäre man immer noch bei etwa 12 gleich großen Wohnungen.

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                  #9
                  Vielen Dank an alle Kommentatoren!

                  Zitat von N. Johannes Beitrag anzeigen
                  Vielleicht teilt uns Nicole noch mit, wieviel Wohnungen sich im Hause befinden und überprüft noch einmal den 100.000er Nenner vom Miteigentumsanteil.
                  Wie Charlie24 richtig zweifelt, müsste man bei gleicher Wohnungsgröße von etwa 116 Wohnungen ausgehen. Vielleicht ist eine Null zu streichen? Dann wäre man immer noch bei etwa 12 gleich großen Wohnungen.
                  Die Wohnung befindet sich in einem 5stöckigen Haus mit 15 Parteien. Zur WEG gehören aber noch 3 weitere Häuser ähnlicher Größe.
                  Zähler/Nenner sind für jedes Flurstück 856,0000/100.000

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                    #10
                    Zähler/Nenner sind für jedes Flurstück 856,0000/100.000
                    Wenn an jedem Flurstück Miteigentumsanteile bestehen, müssen auch alle Flurstücke erfasst werden.
                    Freundliche Grüße
                    Charlie24

                    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                      #11
                      Für mich wird kein Schuh draus. Muss ja auch nicht, aber vier Häuser dieser Größenordnung auf einem Grundstück mit einer wirtschaftlichen Einheit von nur 280 m², und das bei 7 Parzellen? Nicole, Entschuldigung, trotzdem nochmals die Frage: ist der Miteigentumsanteil wirklich 856/100.000? Bei etwa gleicher Größe müsste es sich dann wirklich um ca. 116 vorhandene Wohnungen handeln. Also Größe des Grundstücks und Miteigentumsanteil sind für mich nicht nachvollziehbar. Muss für einen alten Mann ja auch nicht.
                      Trotzdem schöne Grüße!
                      Zuletzt geändert von N. Johannes; 05.10.2022, 12:52. Grund: Häuseranzahl berichtigt!

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                        #12
                        Guten Morgen Charlie24, ich könnte mir bei den vorgegeben Zahlen vorstellen: 7 Parzellen von je ca. 280 m², die zusammen die wirtschaftliche Grundstückseinheit bilden und beim Miteigentumsanteil entweder beim Zähler eine Null dazu oder beim Nenner eine weg. Aber alles private Spekulation!

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                          #13
                          856/100.000, also 0,856% finde ich bei einem Block aus 4 Häusern mit etwa 60 Wohnungen nicht völlig unrealistisch, es kann darin ja alles von 1 bis x Zimmerwohnungen vorkommen, und wenn es eine der kleinen Wohnungen ist...

                          Wie Charlie sagt, müssen natürlich alle Flurstücke mit dem Eigentumsanteil erfasst werden, und in GW2 kommt dann selbstverständlich die Gesamtfläche aller Flurstücke multipliziert mit dem Anteil.

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                            #14
                            [QUOTE=multi;n405284]856/100.000, also 0,856% finde ich bei einem Block aus 4 Häusern mit etwa 60 Wohnungen nicht völlig unrealistisch, es kann darin ja alles von 1 bis x Zimmerwohnungen vorkommen, und wenn es eine der kleinen Wohnungen ist...

                            Meine Wohnung hat 123qm und ist nicht eine der kleineren Wohnungen. Ich weiß nicht wie es in den anderen dazugehörigen Häuserblöcken aussieht, aber in unserem Haus gibt es keine Einzimmerwohnungen.



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                              #15
                              Wie Charlie sagt, müssen natürlich alle Flurstücke mit dem Eigentumsanteil erfasst werden, und in GW2 kommt dann selbstverständlich die Gesamtfläche aller Flurstücke multipliziert mit dem Anteil.[/QUOTE]

                              Das habe ich beides gemacht. Ich habe die Erklärung nun besten Wissens und Gewissens ausgefüllt und werde sie jetzt abschicken. Ich bin mir sicher, dass sich das FA melden wird, wenn die Einträge nicht plausibel sein sollten.

                              Vielen Dank an alle für das hilfreiche Feedback.

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