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1.Frage: Art des Gebäudes + 2. Frage: Bei Eigentumswohnung welche Gemeinschaft

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    1.Frage: Art des Gebäudes + 2. Frage: Bei Eigentumswohnung welche Gemeinschaft

    Guten Morgen,

    in unserem Einfamilienhaus haben wir vor ca. 8 Jahren die Einliegerwohnung ausgebaut und an meine Schwester verkauft. Es wurde eine Teilungserklärung erstellt. Nun bin ich mir nicht sicher was ich ankreuzen soll, Zweifamilienhaus oder Wohnungseigentum? Meine Schwester hat auch ein Schreiben vom FA erhalten. Weitere Frage:
    Mein Mann und unser Sohn haben gemeinsam eine Eigentumswohnung je zur 1/2, ist dies eine Bruchteilgemeinschaft oder eine Grundstückgemeinschaft ausschließlich nat. Personen?

    Im voraus vielen Dank für kommende Antworten!

    #2
    Zwei ETW, zwei Grundsteuererklärungen, jeder seins.

    Ob Bruchteilgemeinschaft oder Grundstücksgemeinschaft ist für die Bewertung eigentlich egal, kommt ein wenig darauf an, was im Notarvertrag steht. Kann jeder allein über seinen Bruchteil vefügen?

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      #3
      Auch guten Morgen, zu 1) Wohnungseigentum,
      zu 2) Bruchteilsgemeinschaft.
      Die von Ihnen erwähnte Grundstücksgemeinschaft ist zutreffend für Personengesellschaften wie z. B. offene Handelsgesellschaften oder Gesellschaften des bürgerlichen Rechts, die von natürlichen Personen, wie z. Beisp. Sie und ich, gebildet wurden.
      Zuletzt geändert von N. Johannes; 04.10.2022, 11:29.

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