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Bezahlung für Vorlesungsreihe an ausländischer Universität

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    Bezahlung für Vorlesungsreihe an ausländischer Universität

    Hallo miteinander,

    ich versuche mich gerade mit Mein Elster anzufreunden und meine Steuererklärung 2020 zu erledigen. Ich bin in einer Festanstellung im öffentlichen Dienst (kein Beamter), und durfte 2020 zwei Monate lang nebenher eine online Vorlesungsreihe an einer russischen Uni halten (diese hatte mich dazu eingeladen). Dazu habe ich mit der russischen Uni einen Arbeitsvertrag unterschrieben, der mir eine Vergütung für die Vorlesung in Höhe von ca. 200 EUR pro Monat (für 2 Monate) zusichert. Mein Chef war damit einverstanden (mündlich geklärt).

    Soweit die Fakten, nun meine Fragen:
    1. Trage ich diese ca. 2x200 EUR bei Anlage S ein?
    2. Und was muss ich da als Beleg mitschicken, den russischen Arbeitsvertrag oder den Eingang des Geldes auf mein Konto (also einen Kontoauszug)?
    3. Weiß jemand zufällig, ob diese Vergütung offiziell als Honorar gilt?
    Vielen Dank!

    #2
    Mit Elster haben Deine Fragen nichts zu tun.

    Ich denke es war wohl kein Arbeitsvertrag, sondern ein Dienstleistungsvertrag. Das könnte in Anlage S oder SO gehören.

    Die Finanzämter möchten in der Regel unaufgefordert keine Belege haben.

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      #3
      Hallo,

      für solche mehr oder weniger einmaligen Einkünfte ist die Anlage SO zu verwenden. Dort wird es - etwas missverständlich - Leistung genannt (Zeile 10 ff).

      Stefan
      Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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        #4
        Hallo miteinander, vielen Dank für eure Antworten. Der Unterschied zwischen Arbeitsvertrag und Dienstleistungsvertrag war mir so gar nicht bewusst, wieder 'was gelernt! Anlage S und Anlage SO scheinen mir beide irgendwie zu passen - werde mal versuchen, mich noch ein wenig schlau zu lesen.

        Zunächst dachte ich auch, ich könnte das als Übungsleiterfreibetrag interpretieren, siehe dazu der Post hier, aber Russland zählt ja nicht zu Europa. Daher scheidet Zeile 46 in der Anlage S vielleicht doch auch (?).

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          #5
          Hallo,

          die Anlage S ist für richtige gewerbliche Tätigkeiten, und zwar speziell für freiberufliche (etwa Künstler, Ärzte, Anwälte, Architekten).
          Das könnte bei dir im Grunde zwar passen, allerdings sehe ich in einer einmaligen Tätigkeit kein Gewerbe (ja, auch mehrere Einsätze können in diesem Sinne einmalig sein, es war ja wohl nur ein Auftrag). Außerdem hättest du dann ein Gewerbe anmelden müssen (macht aber nichts, dem Finanzamt ist das egal, und dem Gewerbeamt hier wahrscheinlich auch, und es muss ja auch nichts davon erfahren ).

          Wenn du aber die Anlage S nimmst, dann musst du auch noch eine Einnahmenüberschußabrechnung einreichen (EÜR). Das geht auch via Elster, ist aber wieder Aufwand.

          Nochmal, gerade für solche außergewöhnlichen Tätigkeiten gibt es die Anlage SO, die ist immer dann relevant, wenn nichts anderes so richtig passt.

          Ein Punkt aber noch, der für die Anlage S (oder G) sprechen könnte: Dort gibt es eine Freigrenze von 410 Euro pro Jahr (soweit das deine einzigen solchen Einkünfte sind bist du da ja sicher drunter - du kannst auch noch Werbungskosten geltend machen); bei Sonstigen Einkünften (Anlage SO) beträgt die Freigrenze hingegen nur 256 Euro.
          Daher würde ich speziell in deinem Fall doch diesen Weg wählen.

          Imho muss man übrigens gar nicht erklären, wenn man unter der Freigrenze bleibt, dazu gibt es aber auch gegenteilige Einschätzungen, daher ohne Gewähr (wie sowieso alles von mir, steuerberaten dürfen wir nicht, ich zeige hier nur abstrakt die Möglichkeiten auf, entscheiden musst du alleine).

          Stefan
          Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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            #6
            Vielen Dank für den Hinweis mit der gewerblichen Tätigkeit, das spricht ja in der Tat gegen die Anlage S.

            Zitat von reckoner Beitrag anzeigen
            Imho muss man übrigens gar nicht erklären, wenn man unter der Freigrenze bleibt, dazu gibt es aber auch gegenteilige Einschätzungen, daher ohne Gewähr
            tatsächlich kam mir der Gedanke auch schon, da ich keine anderen Beiträge in die Richtung habe. Allerdings könnte es sein, dass ich in Zukunft hin und wieder mal etwas ähnliches mache und es würde mich auch einfach interessieren, wie ich es richtig angebe. Angenommen ich entscheide mich für Anlage SO, würde ja im schlimmsten Fall vermutlich einfach eine Nachfrage kommen, geht ja eh nicht um große Beträge.

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              #7
              Hallo,

              Allerdings könnte es sein, dass ich in Zukunft hin und wieder mal etwas ähnliches mache und es würde mich auch einfach interessieren, wie ich es richtig angebe.
              Wenn es öfter vorkommt, dann wird es natürlich irgendwann* zu einer gewerblichen Tätigkeit. Und damit eindeutig Anlage S bzw. G, mitsamt EÜR.

              *die Grenzen sind fließend

              Angenommen ich entscheide mich für Anlage SO, würde ja im schlimmsten Fall vermutlich einfach eine Nachfrage kommen,
              Wer soll da nachfragen? Das Finanzamt bestimmt nicht (insbesondere aufgrund des Betrages, das läuft vermutlich automatisch durch).

              Stefan
              Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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                #8
                Vielen dank nochmal an alle, ich habe jetzt die Anlage SO gewählt und gestern Abend abgeschickt. Ich dachte noch über den Übungsleiter-Freibetrag nach, und es also auf Anlage N einzutragen, aber irgendwie schien mir Anlage SO dann doch passender.

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