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Grundsteuer Bayern - Gleiches Flurstück - doppelt gezählt?

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    Grundsteuer Bayern - Gleiches Flurstück - doppelt gezählt?

    Hallo,

    ich stehe jetzt kurz vor dem Raussenden meiner Erklärungen. Jetzt ist mir beim Prüfen der Angaben im Ausdruck / auf der Abschlußsseite aufgefallen, dass die Fläche des Grund und Bodens im Fall einer Wohnung doppelt berechnet wird.
    Angegeben habe ich die Wohnung mit 31,0000 / 1000 und den TG-Stellplatz mit 4,00000 / 1000. Siehe auch unten.

    Das Flurstück ist dabei das Gleiche (bzgl. Fläche, Zähler und Grundbuchblatt). Im nur im Ausdruck ersichtlichen Feld "Summe der Fläche des Grund und Bodens" wird es jetzt durch diese Eingaben aber 2x gezählt, also anstatt 3202m^2 als 6404m^2. Ist das so richtig? Oder mache ich bei der Eingabe was falsch?

    Screenshot 2022-10-04 092330.png

    #2
    Das ist schlichtweg eine irreführende Anzeige, worauf auch verklausuliert hingewiesen wird, nämlich dass hier die Summe der Gesamtflächen aller erklärten (wobei hier das gleiche Flurstück zweimal erklärt wurde) Flurstücke ohne Berücksichtigung der Eigentumsanteile angezeigt wird. Wozu das gut sein soll, weiß vermutlich keiner.

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      #3
      Die Frage ist halt, ob man die Anteile des gleichen Flurstücks besser addiert anstatt sie getrennt anzugeben?

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        #4
        Die Frage ist halt, ob man die Anteile des gleichen Flurstücks besser addiert anstatt sie getrennt anzugeben?
        Getrennt erfassen ist schon richtig, es passiert doch außer dieser überflüssigen Addition auch nichts.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          Getrennt erfassen ist schon richtig, es passiert doch außer dieser überflüssigen Addition auch nichts.
          Woher weiß ich das? Am Ende setzen sie die 6404 m^2 an?

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            #6
            Zitat von psilo Beitrag anzeigen
            Woher weiß ich das? Am Ende setzen sie die 6404 m^2 an?
            Vermutest du, dass der ausdrückliche Hinweis, dass das FA die Eigentumsanteile bei der Festsetzung berücksichtigten wird, falsch ist?

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              #7
              Vermutest du, dass der ausdrückliche Hinweis, dass das FA die Eigentumsanteile bei der Festsetzung berücksichtigten wird, falsch ist?
              In meinem Verständnis steht da nicht klar, ob der Anteil dann auf die 3202 oder die 6404 bezogen wird. Ich glaubs ja auch nicht, aber glauben ist nun mal nicht wissen.
              Zuletzt geändert von psilo; 04.10.2022, 11:41.

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                #8
                Zitat von psilo Beitrag anzeigen
                Ich glaubs ja auch nicht, aber glauben ist nun mal nicht wissen.
                ​​​​​​
                ​​​​​Viele Leute glauben komische Dinge. Die Vermutung, dass das FA mutmaßlich in der Lage ist, XYZ/1000 von 3202 zu rechnen, obwohl dort 3202 ohne XYZ/1000 steht, dann womöglich aber nicht mehr, ABC/1000 von 3202 plus DEF/1000 von 3202 zu rechnen, würde ich darunter subsummieren.

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