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Geschäftsräume in Mehrfamilienhaus, RLP

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    Geschäftsräume in Mehrfamilienhaus, RLP

    Hallo,
    ich scheitere bei folgender Konstellation:
    Rheinland-Pfalz
    Wir, eine Gbr aus 2 Personen, besitzen in einem Mehrfamilienhaus die im Erdgeschoss befindlichen Gewerberäume welche zur Zeit als Bürofläche vermietet sind.
    Die weiteren Wohnungen sind teils von den jeweiligen Eigentümern selbst bewohnt, teils vermietet.
    Die Räume sind 103,77m² gross, die Gesamtfläche aller Wohnungen inkl. unserer Räume ist 628,61m². Damit haben unsere geschäftlich genutzten Räume einen Anteil von 16,5%.
    Ich hadere schon an der Grundstücksart, handelt es sich (trotz der Vermietung als Gewerbefläche) um "Wohnungseigentum" oder ist es "Teileigentum". Oder irre ich mich ganz und es ist ein "Mietwohngrundstück" (aber dann muesste und doch alles gehören, oder?) oder ein "Gemischt genutztes Grundstück" oder gar was ganz anderes?

    Kann mich hier bitte jemand in die richtige Richtung schupsen?
    Falls es irgendwas ist wo ich auf das Formular mit "Wohnungsgrößen" komme, dort wäre dann ausschliesslich die fläche anzugeben welche wir besitzen, oder? Und wenn, dann als Wohnung, oder " Weitere Wohnräume, die nicht in Zeilen 11 bis 13 enthalten sind" oder als "weitere Nutzfläche"?



    Danke,
    Jochen

    #2
    Das ist Teileigentum, bei dem Angaben zum Sachwert (Bruttogrundfläche) zu machen sind.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Hallo Charlie24,

      du hast mich auf jeden Fall schon mal weiter gebracht.

      in GW2 habe ich unter
      1 Art des Grundstücks also "Teileigentum" ausgewählt
      2 + 3 wurden durchgeklickt.
      4 - Angaben zum Grund und Boden wurden die Flächen gemäß Anteilen an Gesamtgrundstücken mit jeweiligen Bodenrichtwert angegeben, das scheint auch in Ordnung, Prüfung meckert zumindest nicht
      5 Angaben bei Wohngrundstücken zum Ertragswert wurde ausgelassen
      6 - Angaben bei Nichtwohngrundstücken zum Sachwert hänge ich aber wieder.
      Als Gebäudeart habe ich "Gemischt genutzte Grundstücke (Wohnhäuser mit Mischnutzung)" ausgewählt.

      Bei der Bruttogrundfläche (auf die du auch hinweist) bin ich aber wieder unschlüssig, Bruttogrundfläche des gesamten Gebäudes (ca. 300m²) , oder des Teileigentums welches wir besitzen (ca. 100m²)?
      Falls es das gesamte Gebäude ist erschliesst sich für mich die Berechnungsgrundlage nicht. Dazu sollte angemerkt werden das wir dort laut Teilungserklärung Anteile an 3 aneinander grenzenden Grundstücken haben welche damals als Einheit mit insgesamt 3 Gebäuden errichtet wurden, wir aber nur die Ladenfläche von 100m² in einem der Gebäude mit einer Grundfläche von 300m² besitzen.

      Wie ist das mit der Grundfläche hier gemeint?

      Danke,
      jochen

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        #4
        Die Berechnung der Bruttogrundflächen bei Teileigentum ist etwas heikel, so richtig verbindliche Umrechnungsfaktoren gibt es nicht.

        Eine OFD hat sich mal 2010 näher mit dem Thema befasst und für verschiedene Gebäudearten Umrechnungsfaktoren ermittelt,

        wobei Ausgangspunkt die Hauptnutzflächen sind. Vielleicht hilft dir der Link weiter: https://datenbank.nwb.de/Dokument/383088/

        Ab Abschnitt 8.3 gibt es Tabellen.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

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          #5
          Oh super, vielen Dank!
          Da freue ich mich schon wie viel fairer die Grundsteuer in Zukunft wird bei soviel Spielraum ;-)

          Egal, ich nehme mal einen für mich vorteilhaften Umrechnungswert als Grundlage meiner meldung und harre der Dinge die da kommen.
          Am Ende muss das dann mit dem staatlichen Teppichhändler ausgefeilscht werden.

          Vielen Dank, ich melde dann mal.

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