grundsteuer bayern flächen?

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  • hans gans
    Neuer Benutzer
    • 27.09.2022
    • 7

    #1

    grundsteuer bayern flächen?

    hallo forum,

    als was zählt eigentl. bei einem haus der vorgarten,die einfahrt,all die ganzen flächen,welche nicht zur wohnfäche zählen?
    wie müssen sie angegeben werden bzw. wird es vom finanzamt dann einberrechnet?

    mfg
  • Charlie24
    Erfahrener Benutzer
    • 14.03.2014
    • 45933

    #2
    als was zählt eigentl. bei einem haus der vorgarten,die einfahrt,all die ganzen flächen,welche nicht zur wohnfäche zählen?
    Zur Grundstücksfläche, was sonst ?
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar

    • XaverWdg
      Erfahrener Benutzer
      • 18.02.2017
      • 1048

      #3
      In Bayern steht ein Link im Bayernatlas zur Verfügung, in dem Du bequem die Grundfläche Deines Grundstücks ablesen kannst.

      Kommentar

      • hans gans
        Neuer Benutzer
        • 27.09.2022
        • 7

        #4
        danke

        mir ist nur nicht ganz klar, wie die grundsteuerkostenaufteilung des finanzamtes im einzelnen für grund/nutzfläche/wohnfläche ist.

        mfg

        Kommentar

        • Charlie24
          Erfahrener Benutzer
          • 14.03.2014
          • 45933

          #5
          grundsteuerkostenaufteilung des finanzamtes im einzelnen für grund/nutzfläche/wohnfläche ist.
          Grund und Boden schlägt in Bayern mit 0,04 €/m² zu Buche, Nutzflächen gehen mit 0,50 €/m² in die Berechnung ein und

          Wohnflächen im Ergebnis mit 0,35 €/m². Was am Schluss herauskommt, weiß man erst 2024, nachdem die Gemeinden

          die Hebesätze neu festgelegt haben.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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