Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

ein Haus, 4 aktenzeichen, 4 grundbuchblattnummern, erbengemeinschaft

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    ein Haus, 4 aktenzeichen, 4 grundbuchblattnummern, erbengemeinschaft

    Für die Grundsteuer hat unsere Erbengemeinschaft für ein Wohn- und Geschäftshaus vier Schreiben mit vier unterschiedlichen Aktenzeichen bekommen.

    Es liegen auch vier verschiedene Grundbuchblattnummern vor.

    Muss ich nun für jedes Aktenzeichen einen vollständigen neuen Vorgang mit all den gleichen Eintragungen zu den Eigentümern anfertigen?

    Oder reicht ein einziger Vorgang mit einem stellvertretenden Aktenzeichen unter dem ich dann die einzelnen Sondereigentumsbereiche aufliste?

    Wahrscheinlich geht das nicht weil ich ja die verschiedenen Grundbuchblattnummern für die verschiedenen Sondereigentumsbereiche gar nirgends eintragen kann. Ich kann ja nur am Anfang eine einzige Grundbuchblattnummern zuordnen, leider.

    Den Wohn/Nutzflächenanteil der einzelnen Sondereigentumsbereiche habe ich einfach zusammen addiert. Der wäre also korrekt angegeben.

    #2
    Wahrscheinlich sind das vier Eigentumswohnungen, oder ? Bewertungsrechtlich ist dann nicht das gesamte Haus mit Grundstück ein bewertungsrechtliches Haus, sondern die vier ETW sind jeweils bewertungsrechtlich je ein "Grundstück".
    Schönen Gruß

    Picard777

    P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

    Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

    Kommentar


      #3
      Vielen Dank.
      Es sind zwei Eigentumswohnungen und zwei gewerbliche Einheiten.

      Ich habe es fast befürchtet.

      Das gesamte Grundstück ist 807 m² groß. Für die jeweils einzelnen anzufertigen Einträge teile ich dann das Grundstück in zum Beispiel 4 × 202,25 m² auf?

      Kommentar


        #4
        Für die jeweils einzelnen anzufertigen Einträge teile ich dann das Grundstück in zum Beispiel 4 × 202,25 m² auf?
        Die Miteigentumsanteile stehen in der Teilungserklärung.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

        Kommentar

        Lädt...
        X