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Grundsteuer NRW - Anteil an Privatweg: wie korrekt angeben?

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    Grundsteuer NRW - Anteil an Privatweg: wie korrekt angeben?

    Hallo zusammen,
    zu einem Einfamilienhaus existiert ein Privatweg. In der Übersicht des Finanzamtes zum Grundstück existiert dementsprechend ein eigener Eintrag. Gleiche Flur-Nr wie das Grundstück des Hauses, jedoch eigene Flurstück Zähler-Nr.

    Der Anteil am Privatweg beträgt ein Sechstel. Also z.B. 600m² Privatweg (dies ist die Fläche, die in der Übersicht angegeben ist). Der Anteil wäre dementsprechend 100m².

    Wie und wo sind die 100m² Privatweg bei der Grundsteuer-Erklärung genau anzugeben?
    Oder muss man stattdessen vielleicht angeben, dass man ein Sechstel von 600m² hat? Wenn ja, wo?

    Vielen Dank vorab!

    HK

    #2
    Zitat von horstkevin Beitrag anzeigen
    zu einem Einfamilienhaus existiert ein Privatweg. In der Übersicht des Finanzamtes zum Grundstück existiert dementsprechend ein eigener Eintrag. Gleiche Flur-Nr wie das Grundstück des Hauses, jedoch eigene Flurstück Zähler-Nr.
    Dann sind es zwei verschiedene Flurstücke, die einzeln zu erfassen sind.

    Zitat von horstkevin Beitrag anzeigen
    Der Anteil am Privatweg beträgt ein Sechstel. Also z.B. 600m² Privatweg (dies ist die Fläche, die in der Übersicht angegeben ist). Der Anteil wäre dementsprechend 100m².

    Wie und wo sind die 100m² Privatweg bei der Grundsteuer-Erklärung genau anzugeben?
    Oder muss man stattdessen vielleicht angeben, dass man ein Sechstel von 600m² hat? Wenn ja, wo?
    Natürlich letzeres. Man erfasst in GW1 ein weiteres Flurstück mit 600qm, Eigentumsanteil 1/6.

    So beide Flurstücke den gleichen BRW haben, werden für GW2, Zeile 4 die Fläche vom ersten Flurstück komplett (da Eigentum 1/1) und 1/6 der Fläche vom zweiten Flurstück (also 100qm) zusammen addiert.

    Kommentar


      #3
      "BRW" ist vermutlich der BodenRichtWert. Aber was sind "GW1" und "GW2"?

      Nachtrag:
      Habe die Antwort gefunden: Hier in Niedersachsen heißt "GW1" "NiGrSt 1", "GW2" "NiGrSt 2" usw.. Dabei ist "GW1" bzw. "NiGrSt 1" ja der Hauptvordruck der Erklärung. Hoch lebe das föderale Chaos! ;-)

      Aber ich verstehe die Antwort trotzdem nicht!

      Mein Fall hier in Niedersachsen verhält sich wie der obige.

      Ich muss ja für jede "Wirtschaftliche Einheit" eine Erklärung abgeben. Vom Finanzamt wurde ich aus diesem Grund zur Abgabe der Erklärung für mein mit einem EFH bebautes Grundstück aufgefordert. Dorthin führt aber ein Privatweg, der eine eigene Flurstücks-Nr. hat und dessen Eigentum ich mir mit einem Nachbarn teile. Dieses zweite Flurstück wurde aber nicht im Anschreiben des FA erwähnt.

      Meine Hauptfrage:
      Muss ich jetzt dafür 2 Erklärungen abgeben (denn nur dann kann ich überhaupt den Nachbarn mit aufnehmen), oder reicht es, in der Anlage "Grundstück" einfach die beiden Flurstücke (also einserseits Grundstück mit Haus und andererseits Privatweg) mit ihren Anteilen (1/1 und 1/2) anzugeben? Denn im Hauptvordruck habe ich keine Möglichkeit gefunden, neben dem Grundstück mit EFH auch den Privatweganteil nebst Miteigentümer anzugeben. Das ginge nur in einer weiter Erklärung speziell für den Privatweg, für die ich ja dann aber auch die Daten des Miteigentümers benötigen würde (und er meine!).

      Nachtrag:
      Jetzt habe ich auch recherchiert, dass z. B. in der Grundsteuererklärung von Brandenburg im Hauptvordruck der Erklärung die ersten beiden Punkte mit denen der Erklärung für Niedersachsen identisch sind:
      1 - Angaben zur Feststellung
      2 - Lage des Grundstücks / Betriebs der Land- und Forstwirtschaft

      Dann folgt in Brandenburg:
      3 - Gemarkung(en) und Flurstück(e) des Grundvermögens
      4 - Angaben zu Eigentümer/innen

      Wohingegen in Niedersachsen folgt:
      3 - Angaben zu Eigentümer/innen

      D. h. den Punkt zur Angabe der Flurstücke gibt es im Hauptvordruck für NDS gar nicht! Wahrscheinlich ist also der Tipp oben für NRW und Brandenburg gültig, für NDS aber nicht ...

      Damit ist meine Frage aber natürlich immer noch nicht wirklich beantwortet ...
      Zuletzt geändert von Schmart; 22.01.2023, 01:17.

      Kommentar


        #4
        Zitat von Schmart Beitrag anzeigen
        ... oder reicht es, in der Anlage "Grundstück" einfach die beiden Flurstücke (also einserseits Grundstück mit Haus und andererseits Privatweg) mit ihren Anteilen (1/1 und 1/2') anzugeben?
        In Niedersachsen ticken die Uhren leider etwas anders. GW1 ist dort einfach der Hauptvordruck und GW2 die Anlage Grundstück. Du hast nur eine Aufforderung zur Grundsteuererklärung bekommen, richtig? Dann gibst du auch nur eine Erklärung ab und machst das genau so, wie du es oben beschrieben hast. Viel Erfolg!
        Ich mache keine Steuerberatung, sondern teile lediglich meine Meinung. Alle Angaben daher ohne Gewaehr!

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          #5
          Dieses zweite Flurstück wurde aber nicht im Anschreiben des FA erwähnt.
          Dann kannst es auch ungestraft weglassen. Normalerweise würde man den Weg aber in der Anlage Grundstück erfassen und

          in Zeile 6 als Zähler 1 und als Nenner 2 eintragen. In der Regel werden Privatwege anteilig der wirtschaftlichen Einheit

          zugerechnet, die darüber erschlossen wird. Zum Miteigentümer müssen da keine Angaben gemacht werden, der erklärt seine Hälfte.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

          Kommentar


            #6
            HundKatzeMaus + Charlie24 :
            Danke für Eure Tipps!

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              #7
              Zitat von Schmart Beitrag anzeigen
              Wahrscheinlich ist also der Tipp oben für NRW und Brandenburg gültig, für NDS aber nicht ...
              Das ist halt das Risiko, wenn man sich an einen Thread anhängt, der im Titel Grundsteuer NRW enthält. Da NRW bekanntlich das Bundesmodell verwendet, passt die Antwort zwar für Brandenburg, aber nicht für Niedersachsen.

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                #8
                Hallo Zusammen,

                habe 1 Grundstück mit EFH und weitere 11 Flürstücke Zugangswege zu je 1/17 Anteilig. Hab Gw1 alles wie oben beschrieben eingetragen und GW2 Punkt die Gesamte QM inklusive die 11 Anteiligen qm. Der zeigt mir nun überall fehler. Komme echt nicht mehr weiter. Wie muss ich denn Nenner und Zähler angeben? 1 zu 17 akzeptiert er nicht.

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                  #9
                  Wie muss ich denn Nenner und Zähler angeben? 1 zu 17 akzeptiert er nicht.
                  Zähler 1 und Nenner 17 wird in Zeile 11 von GW1 natürlich akzeptiert, umgekehrt allerdings nicht.
                  Freundliche Grüße
                  Charlie24

                  Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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                    #10
                    Hallo, leider zeigt er mir jetzt überall Fehler an. folgend ein Bild, wie es aussieht:
                    Angehängte Dateien

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                      #11
                      Der Fehler betrifft wahrscheinlich nicht GW1 sondern den m²-Wert in Zeile 4 von GW2.
                      Freundliche Grüße
                      Charlie24

                      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                        #12
                        Update: Hab alles gelöscht und komplett alles neu eingetragen, und es ging :-)))))))))))))

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