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Grundsteuer Hessen / mehrere Reihenhäuser auf mehreren Flurstücken

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    Grundsteuer Hessen / mehrere Reihenhäuser auf mehreren Flurstücken

    1. Im Hauptvordruck muss ich doch nehmen: bebaute Grundstücke. Jedoch dienen einige Flurstücke als Fußwege zu einzelnen Häusern. Solche Flurstücke sind doch unbebaut oder?
    2. In Anlage Grundstücke trage ich die Gesamtfläche je Flurstück, z.B. 1000 und meinen Anteil 25/100? Nicht meinen Anteil 250?
    3. Wo kann man die Sondereigentumsrechte lt. Aufteilungsplan (im Grundbuch) eintragen?
    4. Gibt es Möglichkeit den Grundsteuermessbetrag (Hessen) vorab selbst zu berechnen?


    #2
    Zu 1: Diese Nebenflächen rechnen zur gleichen wirtschaftlichen Einheit, also zum bebauten Grundstück.

    Zu 2: Richtig !

    Zu 3: Es werden die Wohnflächen erfasst, eventuell auch noch Nutzflächen.

    Zu 4: Mit Excel schon, aber ob es einen Rechner gibt, weiß ich nicht.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      Vielen Dank für die schnelle Antwort.

      Beim Punkt 3 geht's um Grundstücke, dass zwar vier Familien jeweils 25/100 Anteil haben, jedoch hat jede Familie sein Sondereigentümersrecht nur auf den Grundstücken direkt vor und nach seinem Haus nach dem Teilungsplan. Der Teilungsplan ist auch im Grundbuch eingetragen.

      Früher war der Kaufpreis relevant für Grundsteuer, deswegen spielte Anteil auch keine Rolle und jetzt die Größe des Grundstücks und Wohnfläche.



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        #4
        Beim Punkt 3 geht's um Grundstücke, dass zwar vier Familien jeweils 25/100 Anteil haben,
        Mehr muss aber nicht erklärt werden, diese Sondernutzungsrechte haben für die Grundsteuer keine Bedeutung.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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