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GrSt-Befreiung von Straßenland gem. $ 4 Nr. 3 Buchstabe c GrStG

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    GrSt-Befreiung von Straßenland gem. $ 4 Nr. 3 Buchstabe c GrStG

    Grundsteuererklärung Berlin: GrSt-Befreiung von Straßenland gem. § 4 Nr. 3 Buchstabe c GrStG

    Wie ist das als Sraße im Grundbuch bezeichnete und als Straße genutzte Flurstück in der Grundsteuererklärung anzugeben?
    mit Bodenwert 0?
    oder unter Grundsteuerbefreihung? aber dann wo dort, da es ja nur eine Teilfläche des Grundstücks ist?
    Zuletzt geändert von FClan; 04.10.2022, 16:05.

    #2
    ... oder unter Grundsteuerbefreihung? aber dann wo dort, da es ja nur eine Teilfläche des Grundstücks ist?
    Ich habe mir die Formulare mal angesehen, aber keine Möglichkeit gefunden, einen räumlich abgrenzbaren Teil des Grundbesitzes anzugeben.

    Diese Möglichkeit bietet nur das Formular für Baden-Württemberg.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      und wo kann man das Flurstück mit Strassenland nun in Elster eingeben, damit es als Befreiung berücksichtigt wird?
      Das Problem müssten ja wohl Tausende haben.

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        #4
        ... und wo kann man das Flurstück mit Strassenland nun in Elster eingeben, damit es als Befreiung berücksichtigt wird?
        Ich habe doch schon geschrieben, dass ich das nicht herausgefunden habe.

        Inzwischen habe ich zwar über Baden-Württemberg hinaus Eingabemöglichkeiten auch für Bayern und Hamburg gefunden, aber das hilft dir für Berlin

        ja nicht weiter.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

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          #5
          Zitat von FClan Beitrag anzeigen
          und wo kann man das Flurstück mit Strassenland nun in Elster eingeben, damit es als Befreiung berücksichtigt wird?
          Das Problem müssten ja wohl Tausende haben.
          ich habe heute deswegen mit dem zuständigen Finanzamt (Niedersachsen) telefoniert. So richtig wussten die es auch nicht. Irgendwo kann man Freitext unter Befreiung von der Grundsteuer eingeben. Wir haben uns darauf geeinigt, dass ich das Flurstück dort angebe.

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            #6
            Oben war von Berlin die Rede, jetzt von Niedersachsen. In Niedersachsen kann man in der Anlage Grundstück bei der Erfassung der Flurstücke

            sehr wohl steuerbefreite Flächen nach m² und Befreiungsgrund erklären. In Berlin aber nicht !

            Steuerbefreiung_Niedersachsen.jpg
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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