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Grundsteuerreform - Gewerbe (Teileigentum) - Zweifeln

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    Grundsteuerreform - Gewerbe (Teileigentum) - Zweifeln

    Auf Elster, in der Anlage Grundstuck (GW2), im Falle eines Gewerbes (TE) in einem Wohngebäude, kann jemand bestätigen, dass ist:


    6 - Angaben bei Nichtwohngrundstücken zum Sachwert


    Das muss ausgefüllt werden und: "5 - Daten im Falle von Wohngrundstücken zum Ertragswert" können übersprungen werden?


    Danke

    #2
    Das muss ausgefüllt werden und: "5 - Daten im Falle von Wohngrundstücken zum Ertragswert" können übersprungen werden?
    Richtig, die Seite 5 muss leer bleiben.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Danke. Und ich vermute, dass ein Wohngebäude mit Gewerbeflächen im Erdgeschoss (was durchaus üblich ist) ein "Gemischt genutztes Grundstücke (Wohnhäuser mit Mischnutzung)" ist?

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        #4
        Ich bin auch etwas verwirrt, warum sie nach der "Bruttogrundfläche" des gesamten Gebäudes fragen (wenn das richtig ist), obwohl ich nur eine Einheit darin besitze und nicht das ganze Gebäude! Abgesehen davon, ist das der Wert, der im Grundbuch zu finden ist?

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          #5
          Es kann nicht der Wert sein, der im Grundbuch angegeben ist, und ich erhalte tatsächlich einen Fehler. Ich besitze 361/10.000 und meine Einheit ist 95 m². Was ich dachte, war die Größe des Gebäudes in das Grundbuch ist 801 m², aber offensichtlich die Mathematik nicht addieren, muss es viel größer sein, wenn 95 m² sind 361/10.000 (2631 m² von einer groben Berechnung).

          Hier der Fehler:

          Die Summe der im Hauptvordruck angegebenen, zur wirtschaftlichen Einheit gehörenden Flächen (Summe über alle Flurstücke aus jeweils gesamte Fläche des Flurstücks in m² multipliziert mit dem davon zur wirtschaftlichen Einheit gehörenden prozentualen Anteil) entspricht nicht der Summe der in der Anlage Grundstück angegebenen Flächen des Grund und Bodens (anteilige Flächen vom gesamten Flurstück, die zur wirtschaftlichen Einheit gehören). Auf dem Hauptvordruck ist in Zeile 10 jeweils die gesamte Fläche des Flurstücks anzugeben. In Zeile 11 des Hauptvordrucks wird dann der von dieser gesamten Flurstücksfläche zur wirtschaftlichen Einheit gehörende Anteil in Prozent als Bruch (mathematischer Bruch mit Zähler und Nenner) angegeben. In der Anlage Grundstück wird in Zeile 4 zugeordnet zum jeweiligen Bodenrichtwert die Summe aller zur wirtschaftlichen Einheit gehörenden anteiligen Flächen vom gesamten Flurstück (welche sich aus der Summe der jeweiligen Produkte gesamte Flurstücksfläche * davon zur wirtschaftlichen Einheit gehörender prozentualer Anteil ergibt), die diesem Bodenrichtwert zugeordnet sind, angegeben.

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