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Garagen-Dachboden als Nutzfläche angeben?

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    Garagen-Dachboden als Nutzfläche angeben?

    Hallo,
    auf einem eigenständigen Grundstück habe ich eine relativ große Garage stehen. Diese Garage hat einen entsprechend großen Dachboden, der über eine Treppe zugänglich ist und in großen Teilen eine Höhe von 2 Meter überschreitet. Ausgebaut ist der Dachboden nicht, sondern dient rein als Lagerraum.
    Muss ich diesen Dachboden bei der Grundsteuererklärung in Bayern als Nutzfläche oder anderweitig angeben, oder fällt diese Fläche komplett raus?
    Danke.

    #2
    Wenn der über eine Treppe und nicht nur über eine Dachluke und Leiter erreichbar ist, wird man den in Bayern als Nutzfläche angeben müssen,

    Wenn er einer Wohnnutzung zugeordnet ist, wird man den Freibetrag von 30 m² abziehen dürfen. Die 2 m lichte Höhe spielen bei der Berechnung

    der Nutzfläche nach DIN 277 m. W. keine Rolle.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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