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Problem bei Grundsteuererklärung Rheinland-Pfalz

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    Problem bei Grundsteuererklärung Rheinland-Pfalz

    Hallo,

    ein Bekannter hat mich um Rat gefragt, aber leider weiß ich auch nicht weiter:
    In seinem Anschreiben sind zwei Grundstücke angegeben, ein bebautes und ein angrenzendes unbebautes. Beide Flurstücke haben verschiede Nummern, gehören dem Bekannten alleine (Miteigentumsanteil: Zähler 1,0000 / Nenner 1) und haben unterschiedliche Größen. Die Erfassung des etwas größeren und bebauten Grundstücks bekomme ich ohne Probleme hin, bei dem anderen aber haben wir beide ein Verständnisproblem:


    Dieses zweite unbebaute Grundstück ist unter "Amtliche Fläche in qm" mit 934 qm angegeben. Darunter jedoch wird dieses Grundstück dann aber gleich 4x aufgeführt, wobei jeweils eine Fläche von "nur" 983 qm angegeben ist.

    Die Spalte "Wert in € je qm" enthält - von oben nach unten - folgende Einträge: 50,00 / 0,80 / 0,75 / 0,25.

    In Spalte "Art der Wertzone" steht in gleicher Reihenfolge 1x "Abgeleiteter Bodenwert" und 3x "Bodenrichtwert".

    In der Spalte „Entwicklungszustand“ steht 1x "Steuerlicher Bodenwert Außenbereich" und 3x "Land- und Forstwirtschaft", die Spalte "Art der Nutzung" ist 1x leer, darunter erscheint nacheinander "Acker", "Grünland" und "Holzung".

    Wie ist dieses 2. Grundstück zu erfassen und wie verhält sich das mit den unterschiedlichen Werten, muss (zahlte?) mein Bekannter für das gleiche Grundstück 4x eine unterschiedlich hohe Grundsteuer?

    Im Voraus vielen Dank!

    #2
    Zu diesen unverständlichen Tabellen wurde hier schon häufiger berichtet. Wenn das Flurstück zusammen mit dem bebauten Flurstück

    genutzt wird, also z. B. als Garten, wird man den abgeleiteten Bodenwert für den Außenbereich nehmen müssen. Wenn die Fläche hingegen

    landwirtschaftlich genutzt würde, dann würde sie nicht zur gleichen wirtschaftlichen Einheit gehören.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Hallo Charlie24, vielen Dank für die schnelle Antwort, da habe ich wohl bei der Suche mit den falschen Begriffen gearbeitet. Nachdem ich von meinem Bekannten weiß, dass er das zweite Grundstück als Garten nutzt, wäre hier also der abgeleitete Bodenwert von 50 €/qm anzunehmen. Die Angaben zum Grundstück gehören dann also auf die Anlage GW2, jedoch nicht als "erste Fläche", da die Bodenrichtwerte unterschiedlich sind, richtig? Wissen Sie vielleicht, wie diese unterschiedlichen Werte zu Stande kommen und wie in der Vergangenheit die Besteuerung erfolgte? Nach dieser merkwürdigen Tabelle könnte man fast davon ausgehen, dass die gesamte Fläche mehrfach mit unterschiedlichen Werten berechnet wurde...

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        #4
        Wissen Sie vielleicht, wie diese unterschiedlichen Werte zu Stande kommen und wie in der Vergangenheit die Besteuerung erfolgte?
        Nein, das ist mir auch nicht bekannt. Was die Vergangenheit angeht, gehe ich nicht von einem Fehler aus.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          Man kann ja schließlich auch nicht alles wissen :-) Mein Bekannter wird die Frage, welchen der vier Wert er bei dem betroffenen Grundstück in der Erklärung erfassen muss, mit dem zuständigen Finanzamt klären. - Nochmals VIELEN DANK!

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