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Grundsteuer NRw

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    Grundsteuer NRw

    Hallo,
    Ich sitze an der Erklärung. Wir haben ein Haus in einer reinen Wohndieflung in einem Dorf mit 140 m2 Wohnfläche (selbstgenutzt) und 60 m2 Gewerbefläche. Das Haus wurde 1952 als Siedlungshaus errichtet. Neben den 140 m2 Wohnfläche gehören noch weitere private Nutzflächen dazu ( Kellerräume, Spitzboden, Fahhradabstellraum..) und eine Garage. Zur in den 60ern angebauten Gewerbeeinheit gehört nur das Ladenlokal von 62 m2 Gem. Aktuellem Steuerbescheid handelte es sich um ein gemischt genutztes Objekt. Ich habe es also auch zuerst als gemischt genutztes Objekt versucht zu erfassen, bin dann aber zu der Erkenntnis gekommen, dass es sich um ein Einfamilienhaus handelt und der Sachwert gilt ( Gewerbeanteil ist kleiner 50%) Die 140 qm Wohnfläche gebe ich dann als Wohnung ein und eine Garage gebe ich an. Aber was mache ich mit dem Ladenlokal? Gebe ich es gar nicht an oder als Wohnung (obwohl es keine Wohnung ist)? Bin gerade ratlos, da ich ja nur Ertragswert oder Sachwert wählen kann... :-(
    ich hoffe ihr könnt mir helfen... :-)

    #2
    Gebe ich es gar nicht an oder als Wohnung (obwohl es keine Wohnung ist)?
    Bei einem Einfamilienhaus muss die Nutzfläche zur Wohnfläche addiert werden, das steht auch in der Erläuterung auf Teilseite 3 ganz oben:

    Bei Ein- und Zweifamilienhäusern und bei Wohnungseigentum: Tragen Sie die Wohn- und Nutzfläche insgesamt ein.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      DANKE für die Antwort. Aber bitte welche Erläuterungen und wo finde ich die? Wir haben nichts bekommen.

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        #4
        Aber bitte welche Erläuterungen und wo finde ich die? Wir haben nichts bekommen.
        Ich meine das Webformular von Mein ELSTER. Anlage Grundstück, Seite 5 - Angaben zum Ertragswert, Teilseite 3 ganz oben.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          DANKE, hab es jetzt auch gefunden :-)

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