Hallo Forum, wir müssen für Thüringen mehrere Grundstücke angeben. 3 sind Verpachtet und werden Landwirtschaftlich bzw als Schrebergarten genutzt. Laut Anleitung brauche ich da für nur GW1 und GW3 als Formular. Allerdings kann ich dort nirgends den Bodenrichtwert eingeben?
Wird der nicht benötigt oder mache ich etwas falsch?
Dann sind da Grundstücke die heute hoch Eingewachsen sind aber im Grundbuch und bei Boris als Landwirtschaftliche Fläche deklariert sind mit Ertragsmesszahl.
Muss ich dieses Ödland als Landwirtschaftliche Fläche mit Ertragsmesszahl angeben?
Wenn ein Flustück teils Wald, Teils Landwirtschaftliche Fläche bei Boris TH angegeben ist brauche ich da nur die Landwirtschaftliche Fläche mit der Ertragsmesszahl angeben?
Vielen Dank für Antworten,
Klaus
Wird der nicht benötigt oder mache ich etwas falsch?
Dann sind da Grundstücke die heute hoch Eingewachsen sind aber im Grundbuch und bei Boris als Landwirtschaftliche Fläche deklariert sind mit Ertragsmesszahl.
Muss ich dieses Ödland als Landwirtschaftliche Fläche mit Ertragsmesszahl angeben?
Wenn ein Flustück teils Wald, Teils Landwirtschaftliche Fläche bei Boris TH angegeben ist brauche ich da nur die Landwirtschaftliche Fläche mit der Ertragsmesszahl angeben?
Vielen Dank für Antworten,
Klaus
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