Nach einer bereits abgegeben Grundsteuererklärung wurde ich nun darauf hingewiesen, dass ich zusätzlich auch eine brachliegende Fläche separat als Land- und Forstwirtschaftliche Fläche anzugeben hätte. Nun habe ich diese als Nachfeststellung eingegeben. Ich bekomme allerdings die Fehlermeldung: "Auf den 01.01.2022 darf nur eine Hauptfeststellung eingegeben werden." Was mache ich falsch? Muss ich jetzt evt. nur eine Anlage abgebeben?
Ankündigung
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Keine Ankündigung bisher.
Grundsteuererklärung NRW: Anlage Land- und Fortwirtschaft
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Was mache ich falsch?
Das Flurstück darf nicht in GW1 erfasst werden !Freundliche Grüße
Charlie24
Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !
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