Grundsteuererklärung NRW: Anlage Land- und Fortwirtschaft

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  • Stefan_Steuer
    Neuer Benutzer
    • 12.09.2022
    • 16

    #1

    Grundsteuererklärung NRW: Anlage Land- und Fortwirtschaft

    Nach einer bereits abgegeben Grundsteuererklärung wurde ich nun darauf hingewiesen, dass ich zusätzlich auch eine brachliegende Fläche separat als Land- und Forstwirtschaftliche Fläche anzugeben hätte. Nun habe ich diese als Nachfeststellung eingegeben. Ich bekomme allerdings die Fehlermeldung: "Auf den 01.01.2022 darf nur eine Hauptfeststellung eingegeben werden." Was mache ich falsch? Muss ich jetzt evt. nur eine Anlage abgebeben?
  • Charlie24
    Erfahrener Benutzer
    • 14.03.2014
    • 45929

    #2
    Was mache ich falsch?
    Das ist eine eigenständige Hauptfeststellung für Land- und Forstwirtschaft. Es darf nur die Anlage GW3 beigefügt werden.

    Das Flurstück darf nicht in GW1 erfasst werden !
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar

    • Stefan_Steuer
      Neuer Benutzer
      • 12.09.2022
      • 16

      #3
      Charlie24 Vielen Dank! Auch bei dieser Erklärung konntest du mir damit helfen. :-)

      Kommentar

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