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Grundsteuer Resthof mit Stallungen und Scheune NRW

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    Grundsteuer Resthof mit Stallungen und Scheune NRW

    Guten Tag

    Ich hoffe auf Hilfe in diesem Forum, weil ich telefonisch bislang absolut keinen Erfolg hatte und keine aussagekräftige Hilfe bekommen konnte.

    ich habe vor ca.5 Jahren einen um 1900 erbauten Bauernhof gekauft, welcher schon seit ewigen Jahren kein Vieh mehr beeinhaltet. Dieser besteht aus einer reinen Wohnflache von ca.140 qm und einigen Kellerräumen, Heizungskeller, Geräteschuppen und einer angrenzenden Scheune, welche ca.300qm groß ist und lediglich als Lager für unser Holz/Pellets dient. Angrenzend dazu befindet sich ein alter kleiner Kälberstall, wo ich lediglich meine Gartengeräte unterstelle.
    alles ist privat und läuft NICHT mehr unter Landwirtschaft.
    Wie habe ich dies nun bei der neuen Grundsteuer zu berücksichtigen?

    Ich bin um jegliche Hilfe dankbar.

    mfg und noch einen angenehmen Tag

    #2
    Abstellräume außerhalb der Wohnung rechnen nicht zur Wohnfläche und fallen deshalb unter den Tisch.

    Nur bei einer Nutzung als Garage müsste die Anzahl der Stellplätze angegeben werden.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Das ging ja rasend schnell, vielen lieben Dank dafür.

      Also kann ich sämtliche Stallungen und Scheunen aussen vor lassen und muss diese nicht mit angeben. Mir fällt gerade ein Stein vom Herzen.
      In der großen Scheune steht im Winter mein Saisonfahrzeug, demnach werde ich einen weiteren Garagenstellplatz mit angeben.

      Vielen vielen Dank.

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        #4
        Also kann ich sämtliche Stallungen und Scheunen aussen vor lassen
        Solange keine gewerbliche Nutzung erfolgt, spielen diese Nutzflächen keine Rolle.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          Klasse, danke nochmal. Ich wünsche ihnen einen angenehmen Tag

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            #6
            Hallo, ist zwar schon etwas her, aber ich denke es passt....

            Ich bin in der gleichen Situation, wie "ChristBeu". Als was läuft denn das Bauernhaus? Als "Einfamilienhaus" oder "Wohnungseigentum"?
            Das Bauernhaus hat wird von einer Familie privat genutzt.

            Vielen Dank!
            Grüße
            Tom

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              #7
              Ein Bauernhaus, das nur eine Wohnung hat, ist regelmäßig ein Einfamilienhaus, Wohnungseigentum ist das nicht.

              Bei Bauernhäusern mit 2 Wohnungen gibt es allerdings in bestimmten Regionen durchaus sog. Stockwerkseigentum, das wäre dann Wohnungseigentum.
              Freundliche Grüße
              Charlie24

              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                #8
                Vielen Dank !!!

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