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Grundsteuer Bayern Eigentumsverhältnis ist Eigentümer und Erbengemeinschaft

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    Grundsteuer Bayern Eigentumsverhältnis ist Eigentümer und Erbengemeinschaft

    Hallo,
    Ich möchte die Grundsteuererklärung für das Haus meines Vaters über Elster machen. Soweit ist das auch kein Problem. Bei den Personenbezogenen Angaben benötige ich aber Hilfe.
    Das Haus gehört meinem Vater zu 50 %. Da meine Mutter bereits verstorben ist, gehören die anderen 50 % meinem Vater, meinem Bruder und mir als Erbengemeinschaft, so steht es im Grundbuch.
    Wie trage ich diese Eigentumsverhältnisse in Elster ein? Ich kann entweder Eigentümer angeben oder Erbengemeinschaft, aber nicht beides. Ich hoffe mir kann an dieser Stelle geholfen werden.
    Vielen Dank

    #2
    Dann nimm Bruchteilsgemeinschaft und erfasse den Vater zweimal, einmal ohne die persönliche ID.

    Du musst dir einen Namen ausdenken, in dem der Begriff Erbengemeinschaft nach < Vorname Name> deiner Mutter enthalten ist.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Hallo Charlie24,
      vielen Dank für die schnelle Hilfe. Ich habe das jetzt mal so gemacht und es scheint zu funktionieren. Als Zähler und Nenner würde ich jetzt bei meinem Vater mit der persönlichen ID
      1/2 und die restlichen 50 % der Erbengemeinschaft mit jeweils 1/6 eingeben. So müsste es doch dann passen?
      Vielen Dank nochmal für die Unterstützung.

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        #4
        ... die restlichen 50 % der Erbengemeinschaft mit jeweils 1/6 eingeben. So müsste es doch dann passen?
        Bei gesetzlicher Erbfolge stimmt das allerdings in der Regel nicht. Da wäre das beim Vater die Hälfte, also ein 1/4, der Rest dann

        die Kinder zu gleichen Teilen. Man muss die Erbquote bei Gesamthandsgemeinschaften nicht unbedingt angeben, man bekommt

        allerdings dann bei jeder Person einen Hinweis. Die Erbquoten stehen im Erbschein.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          Das ist korrekt, ich habe mich da vom Grundbucheintrag irritieren lassen. Da stehen bei der Erbengemeinschaft 1/2. Gesetzlich ist es aber richtig. Also Aufteilung 1/4 und 2 x 1/8.
          Vielen Dank nochmal, hast mir sehr geholfen. Ich war schon verzweifelt weil beider Grundsteuer Hotline für Bayern kein durchkommen ist.
          Alles Gute weiterhin.....

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