Grundsteuer Berlin- Geteiltes Grundstück

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  • Fabfi
    Neuer Benutzer
    • 04.10.2022
    • 4

    #1

    Grundsteuer Berlin- Geteiltes Grundstück

    Hallo zusammen,

    ich sitze gerade an der Grundsteuer und verzweifle.
    Zur Lage:
    Ich und mein Mann wir haben ein Grundstück, das geteilt wurde und auf diesem stehen 2 Häuser. Eines gehört uns und das Andere den Nachbarn. Die beiden Häuser sind zum Teil verbunden, es gibt einen gemeinsamen Weg und einen gemeinsamen Flur, aber 2 separate Eingänge.
    Zur ersten Frage, handelt es sich dennoch um Einfamilienhäuser oder ist das dann wie eine Eigentumswohnung anzusehen?
    2. Muss ich mit den Nachbarn ein Formular ausfüllen oder muss jeder von uns ein Formular ausfüllen?
    3. Unser Grundstück ist in 2 Flurstücke unterteilt (eins davon gehört zur Straße). Muss ich beide angeben und wenn ja, zu gleichen Teilen, wie das restliche Grundstück?

    Ich versuche seit Tagen beim Finanzamt durchzukommen, ohne Erfolg. Deswegen hoffe ich auf eure Hilfe.
    Vielen Dank
  • Charlie24
    Erfahrener Benutzer
    • 14.03.2014
    • 45929

    #2
    Zur ersten Frage, handelt es sich dennoch um Einfamilienhäuser oder ist das dann wie eine Eigentumswohnung anzusehen?
    Das ist Wohnungseigentum.

    Muss ich mit den Nachbarn ein Formular ausfüllen oder muss jeder von uns ein Formular ausfüllen?
    Jeder muss sein Wohnungseigentum selbst erklären.

    Muss ich beide angeben und wenn ja, zu gleichen Teilen, wie das restliche Grundstück?
    Ja, die jeweiligen Miteigentumsanteile ergeben sich aus dem Grundbuch bzw. der Teilungserklärung.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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    • Fabfi
      Neuer Benutzer
      • 04.10.2022
      • 4

      #3
      Super, danke für die schnelle Antwort.
      Ich habe auch an Wohnungseigentum gedacht, aber im alten Grundsteuer ist es als Einfamilienhaus deklariert.

      OK, das heißt, ich muss als Eigentümer(innen) / Beteiligte alle angeben? Da muss ich nämlich sogar die Steuernummer usw. angeben. Das muss ich dann ernsthaft bei den Nachbarn erfragen?
      Und darf ich mich dann einfach als Empfangsvollmacht angeben?
      Achso, es gab eine offzielle Teilung mit Teilungsurkunde jeder hat Miteigentumsanteile.

      Kommentar

      • Charlie24
        Erfahrener Benutzer
        • 14.03.2014
        • 45929

        #4
        OK, das heißt, ich muss als Eigentümer(innen) / Beteiligte alle angeben? Da muss ich nämlich sogar die Steuernummer usw. angeben. Das muss ich dann ernsthaft bei den Nachbarn erfragen?
        Nein, jeder muss nur sein eigenes Wohnungseigentum erklären, der Nachbar ebenso wie ihr.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

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        • Fabfi
          Neuer Benutzer
          • 04.10.2022
          • 4

          #5
          Ok, weil in der Hilfe stand:
          "Eigentümerangaben
          Tragen Sie bitte zu jeder Eigentümerin beziehungsweise zu jedem Eigentümer die erforderlichen Daten ein.
          Gehört das Grundstück mehreren Personen nach Bruchteilen, füllen Sie bitte zusätzlich die Teilseite "Angaben zu Gemeinschaften" für jede Beteiligte beziehungsweise jeden Beteiligten aus. Machen Sie insbesondere Angaben zu den jeweiligen Anteilen am Grundstück."
          Das verwirrt doch total.
          Dann trage ich da nur mich und meinen Mann ein.

          Achso, leider noch zwei Fragen. Muss ich wegen dem Straßenflurstück unter Nutzungart Nr. 9 (öffentliche Straße) angeben?
          Und bei Wohn-Nutzfläche steht: Bei Ein- und Zweifamilienhäusern und bei Wohnungseigentum: Tragen Sie die Wohn- und Nutzfläche insgesamt ein.
          Das bezieht sich auf wieder nur auf meine eigene Nutzfläche nehme ich an und muss ich da auch die Garage mit angeben?

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          • Charlie24
            Erfahrener Benutzer
            • 14.03.2014
            • 45929

            #6
            Dann trage ich da nur mich und meinen Mann ein.
            Genauso machst du das, die Auswahl ist Ehegatten.

            Muss ich wegen dem Straßenflurstück unter Nutzungart Nr. 9 (öffentliche Straße) angeben?
            Das ist nicht möglich, das Formular bietet keine Erfassungsmöglichkeit für Teilflächen von Straßen.

            Das bezieht sich auf wieder nur auf meine eigene Nutzfläche nehme ich an und muss ich da auch die Garage mit angeben?
            Ihr habt nur Wohnflächen. Bezüglich der Garage ist nur die Anzahl der Stellplätze anzugeben (GW2, Teilseite 2 von Seite 5)

            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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            • Fabfi
              Neuer Benutzer
              • 04.10.2022
              • 4

              #7
              Super! Vielen lieben Dank für die Hilfe! Dann kann ich das jetzt endlich abschließen.

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