Hallo, ich muss die Grundsteuererklärung für ein Wochenend/Freizeit-Grundstück mit Bungalow abgeben (Thüringen). Als Art der wirtschaftl. Einheit in GW1 hätte ich "bebautes Grundstück" angegeben. Allerdings erschließt sich mir nicht, was ich auf GW2 dann als Grundstücksart angeben soll, da dort dann nichts von allen Möglichkeiten passt ? Bitte um Hilfe ...
Ankündigung
Einklappen
Keine Ankündigung bisher.
Grd.st. Thü - Wochenendgrundstück Bungalow - Art der wirtsch. Einheit/Grundstücksart
Einklappen
X
-
Freundliche Grüße
Charlie24
Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !
Kommentar