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Alte Scheune/Stallungen als Hofstelle? Niedersachsen:

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    #31
    Paulchen1: Korrektur bzgl. Reitverein: da bin ich mir nicht ganz sicher, ob du die Pferde nicht doch bei dir mit aufführen musst -zumindest wenn der Reitverein als Gewerbe geführt wird. Aber da frage man lieber noch mal beim Finanzamt nach.
    Ich mache keine Steuerberatung, sondern teile lediglich meine Meinung. Alle Angaben daher ohne Gewaehr!

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      #32
      Nur falls es noch jemanden interessiert. Wenn Ihr landwirtschaftliche Flächen habt und euch das Finanzamt keine Ertragsmesszahlen mitgegeben hat. Das gleiche wird ja auch der Fall sein, falls Ihr nur ein Anschreiben für die Grundsteuer B bekommen habt, aber eine Erklärung für LuF macht und dort Landwirtsch. flächen angibt. Dann nimmt man die durchschnittliche Ertragsmesszahl der Gemeinde.
      Hier der Link für Niedersachsen:
      https://beck-online.beck.de/Print/Cu...entDoc&hlword=

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        #33
        Zitat von mumme Beitrag anzeigen
        falls Ihr nur ein Anschreiben für die Grundsteuer B bekommen habt, aber eine Erklärung für LuF macht und dort Landwirtsch. flächen angibt. Dann nimmt man die durchschnittliche Ertragsmesszahl der Gemeinde.
        Hier der Link für Niedersachsen:
        https://beck-online.beck.de/Print/Cu...entDoc&hlword=
        Wenn du kein Aktenzeichen für Grundsteuer A hast, dann kannst du auch keine Erklärung dafür abgeben...

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          #34
          Zitat von -Gast- Beitrag anzeigen
          Wenn du kein Aktenzeichen für Grundsteuer A hast, dann kannst du auch keine Erklärung dafür abgeben...
          Danke, dann ist meine nächste Frage beantwortet. Dann muss ich noch ein neues Schreiben dafür beim Finanzamt anfordern und nicht dasselbe Aktenzeichen wie bei der Erklärung für das Haus verwenden.

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            #35
            [QUOTE=HundKatzeMaus;n416630]sinni: Du musst eine Erklärung für einen landwirtschaftlichen Betrieb abgeben, weil das mal ein landwirtschaftlicher Betrieb war und die Ländereien (einschl. Wohnhaus etc. als Hostelle) weiterhin als solches geführt werden, egal was für einen Beruf der Eigentümer hat oder ob der Landwirt seinen Betrieb aufgeben hat.

            Hallo, und das zählt trotzdem noch als landwirtschaftlicher Betrieb, obwohl ich damals nur den Hof mit dem Grundstück (ohne weitere Flächen) gekauft habe?
            Ich meine gut, bei der Wohngebäudeversicherung wird das auch noch als landwirtschaftliches Wohngebäude erfasst. Ich habe aber auch nur ein Aktenzeichen bekommen. Demnach müsste ich ja auch noch ein weiteres beantragen, damit ich diese Hofstelle ebenfalls angeben kann, auch wenn das Finanzamt was anderes behauptet.

            Oh man, so ein M…! Danke aber für eure Hilfe!

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              #36
              sinni : Nein, soweit ich das sehe und das Finanzamt das ja auch bestätigt hat, musst du nur eine Erklärung abgeben. Den Hauptvordruck mit der Anlage 3 Landwirtschaftlicher Betrieb. Wenn du keine Ertragsmesszahl für einen Teil des Grundstücks hast, du gibt du eben die gesamte Fläche als Hofstelle an (also inkl. Wohnhaus), so einfach ist das. Du brauchst in diesem Fall für das Wohnhaus keine Anlage 2 ausfüllen. Das sagte ja auch das Finanzamt zu dir, oder?
              Ich mache keine Steuerberatung, sondern teile lediglich meine Meinung. Alle Angaben daher ohne Gewaehr!

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                #37
                HundKatzeMaus , sinni das kann aber nicht sein, da zumindest für das Wohngebäude immer eine Anlage 2 abgegeben werden muss. Das ist auch gleich der erste Hinweis auf der Seite der Grundsteuer A für Niedersachsen.
                "Hinweis:
                Mit der Grundsteuerreform gehören Wohnteile eines Betriebs der Land- und Forstwirtschaft zum Grundvermögen und werden mit der Grundsteuer B besteuert. Neue Aktenzeichen, die Sie für die Erklärungsabgabe der Wohnteile benötigen, teilt Ihnen Ihr zuständiges Finanzamt rechtzeitig vor dem 1. Juli 2022 schriftlich mit."

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                  #38
                  ... da zumindest für das Wohngebäude immer eine Anlage 2 abgegeben werden muss.
                  Genauso ist das ! Mit der Aktenzeichenzuteilung scheint es aber teilweise Probleme gegeben zu haben ?
                  Freundliche Grüße
                  Charlie24

                  Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                  Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                    #39
                    Charlie24: Weißt du wie man mit ehemaligen Nutzflächen durch gewerbliche Nutzung umgeht? Beispiel: Von einem Freund die Großeltern (beide Ü80) hatten früher eine Gastwirtschaft. Der Saal ist dementsprechend alleine schon ca. 200qm. Die Gastwirtschaft gibt´s schon 30Jahre nicht mehr. Das ist eher ein Abstell-/Hobbyraum. Wenn man das als Nutzfläche angeben würde, dann wäre das ja schon teilweise ein höherer Grundsteuermessbetrag als für viele Häuser. Selbst wenn man das als Wohnfläche angeben würde, wäre das immer noch enorm.
                    Wie reagiert man in solchen Fällen? Die Grundsteuerbelastung würde in keinem Verhältnis stehen, da zudem noch alte Zimmer, Toiletten und so weiter aus der Gastronomie mit Übernachtungsmöglichkeit bestehen.

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                      #40
                      Weißt du wie man mit ehemaligen Nutzflächen durch gewerbliche Nutzung umgeht?
                      Nein, nicht wirklich. Wenn sich im gleichen Haus Wohnungen befinden, kann man ja versuchen, diese Räume als Abstellräume

                      außerhalb von Wohnungen zu behandeln, die nicht zur Wohnfläche gehören und deshalb nicht erklärt werden müssen. Wenn das

                      aber eigenständige noch benutzbare Gebäude sind, hat man in Bayern, Niedersachsen usw. ein echtes Problem.
                      Freundliche Grüße
                      Charlie24

                      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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                        #41
                        Moin,

                        ich habe ein so ähnliches Problem in Niedersachsen. Nur nutze ich das Grundstück selber und die Hofstelle ist
                        wieder in Betrieb seit dem 1.1.22.
                        Das Grundstück ist geteilt in einen Hofstelle und einer LF. Beides kann ich im Formular auch ordentlich eintragen.
                        Nur das Wohngebäude das auf der Hofstelle steht damit habe ich ein Problem.
                        Ich kann in der Anlage zur LuF nur alle möglichen Wirtschaftsgebäude auswählen, aber kein Wohngebäude.
                        Die Anlage Grundstück kann man zwar auch ausfüllen aber bei der Prüfung und Sendung gibt es dann nur
                        eine Fehlermeldung. Also habe ich nur eine Meldung abgegeben mit einem Teil LF + Hofstelle ohne weiteren
                        Gebäude.

                        Habt Ihr einen Itee wie das eingetragen wird?

                        Danke.

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                          #42
                          Hier der Auszug aus dem Informationschreiben des Landesamtes für Steuern in Niedersachsen zur Grundsteuerreform:

                          Nach dem Gesetz zur Reform des Grundsteuer- und Bewertungsrechts erstreckt sich die wirtschaftliche Einheit eines Betriebs der Land- und Forstwirtschaft künftig bundeseinheitlich nicht mehr auf den Wohnteil. Vielmehr bilden alle zu Wohnzwecken genutzten Gebäude oder Gebäudeteile mit dem anteiligen Grund und Boden jeweils eine eigene wirtschaftliche Einheit des Grundvermögens (§ 232 Absatz 4 Nummer 1 BewG). Durch die Änderung ist es erforderlich, neue Aktenzeichen für die zukünftig als Grundvermögen zu bewertenden Wohnteile anzulegen. Hierzu wird automationsgestützt ein Informationsschreiben an die betroffenen Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümer versandt werden, in dem das neue Aktenzeichen mitgeteilt und
                          über die rechtlichen Hintergründe kurz informiert wird. Des Weiteren wird gebeten, für eventuell noch darüber hinaus bestehende Gebäude oder Gebäudeteile mithilfe eines Rückmeldebogens zusätzliche Aktenzeichen beim Finanzamt zu beantragen.
                          Ich mache keine Steuerberatung, sondern teile lediglich meine Meinung. Alle Angaben daher ohne Gewaehr!

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                            #43
                            Danke, das war sehr hilfreich. Also lasse ich die abgegebene Erklärung so und rufe mal das FA wegen des Gebäudes an.

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                              #44
                              Eine Frage in die Runde.
                              Ich habei eine Hofstelle ca. 11000qm + Weide 15000qm gekauft. Ich selbst bin kein Landwirt
                              Objekt bestehend aus Wohnhaus mit mehreren Wohnungen sowie einer Halle/Scheune ca.700qm+angeschleppten Stall.
                              Die Vorbesitzer haben bei Meldung zur Grundsteuer Wohnfläche aller der Wohnungen angegeben sowie die Halle und Stall als Nutzfläche.
                              Jetzt bin ich beim Bescheid umgefallen, da bei mutmaßlichem gleichen Hebesatz der Gemeinde eine Verzehnfachung der Grundsteuer zu erwarten ist(10x).
                              Halle und Stall werden für 3 Pferd privat genutzt ?
                              Hätte man da einen andere Art der Meldung ans Finanzamt wählen müssen ? Landwirtschaftliche Hofstelle ?
                              Für Antworten wäre ich sehr Dankbar.

                              P.S. habe vorsorglich erstmal Einspruch eingelegt

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                                #45
                                P.S. habe vorsorglich erstmal Einspruch eingelegt
                                Sehr schön. Und was hast du als Begründung angegeben? Ohne plausible Begründung wird der Einspruch wahrscheinlich abgelehnt und dann bleibt nur noch eine Klage mit den entsprechenden zeitlichen und finanziellen Aufwänden. Und von welchem Bundesland sprechen wir hier überhaupt? Hast du Grundsteuerbescheide für Grundsteuer A oder B erhalten? Ein oder zwei Bescheide?
                                Ich mache keine Steuerberatung, sondern teile lediglich meine Meinung. Alle Angaben daher ohne Gewaehr!

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