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Grundsteuer Sachsen Angabe der Wohnfläche

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    Grundsteuer Sachsen Angabe der Wohnfläche

    Hallo, ich habe Probleme bei der Angabe der Wohnfläche. Es handelt sich um ein

    Mehrfamilienhaus in Sachsen Baujahr 1886

    Im Dachgeschoss gibt es Zimmer von 8 qm mit Tür zum gemeinschaftlichen Hausflur. Das waren früher Gesindekammern ohne Wasser mit Klo auf halber Treppe.

    Genutzt werden sie seit ewig als Abstellkammer bzw stehen leer. Zählt das als Wohnraum (muss also mit angegeben werden) oder Zubehörraum (Bodenkammer) und man kann es bei der Wohnfläche weglassen?



    Grüße
    HZS

    #2
    Abstellräume innerhalb von Wohnungen rechnen zur Wohnfläche, Abstellräume außerhalb von Wohnungen dagegen nicht.

    https://www.gesetze-im-internet.de/w...234610003.html
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Danke für die Erklärung. Eine Nachfrage, da ich mit der Formulierung aus dem Gesetzestext in dem Link nicht ganz sicher bin.

      Wohnung bedeutet in der heutigen Interpretation zusammenhängende Zimmer mit einem Eingang vom Hausflur?

      So ein altes Haus wurde früher ganz anders genutzt. Da hatte eine Familie ihr Schlafzimmer ein Stockwerk höher als den Rest der Wohnung und ging zum Schlafen durch den öffentlichen Hausflur. Das ist ist mittlerweile nicht mehr so, diese Zimmer sind heute Abstellraum damit keine Wohnfläche.

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        #4
        Im oben beschrieben Haus ist im Dachgeschoss eine Wohnung ohne Heizung, ohne Wasser bzw. Abwasser und Bad. Klo ist auf halber Treppe. Da hat zuletzt 1990 jemand gewohnt. Zählt das in diesem Zustand als bewohnbare Fläche oder spielt der Zustand keine Rolle?

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          #5
          Was eine Wohnung ausmacht, wird in § 249 Abs. 10 BewG definiert: https://www.gesetze-im-internet.de/bewg/__249.html
          Freundliche Grüße
          Charlie24

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            #6
            (10) Eine Wohnung ist in der Regel die Zusammenfassung mehrerer Räume, die in ihrer Gesamtheit so beschaffen sein müssen, dass die Führung eines selbständigen Haushalts möglich ist. Die Zusammenfassung der Räume muss eine von anderen Wohnungen oder Räumen, insbesondere Wohnräumen, baulich getrennte, in sich abgeschlossene Wohneinheit bilden und einen selbständigen Zugang haben. Daneben ist erforderlich, dass die für die Führung eines selbständigen Haushalts notwendigen Nebenräume (Küche, Bad oder Dusche, Toilette) vorhanden sind. Die Wohnfläche soll mindestens 20 Quadratmeter betragen.

            nicht mal die beiden bewohnten Wohnungen verfügen über ein eigenes Bad und das Klo ist auf halber Treppe, bin etwas ratlos
            Zuletzt geändert von HZS; 12.10.2022, 13:06.

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              #7
              ... nicht mal die beiden bewohnten Wohnungen verfügen über ein eigenes Bad und das Klo ist auf halber Treppe,
              Darum heißt der erste Satz:

              Eine Wohnung ist in der Regel die Zusammenfassung mehrerer Räume, die in ihrer Gesamtheit so beschaffen sein müssen, dass die Führung eines selbständigen Haushalts möglich ist

              Das geht bekanntlich auch ohne Bad und nur mit einer Gemeinschaftstoilette und einer Waschgelegenheit. So eng darf man das nicht sehen.
              Freundliche Grüße
              Charlie24

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                #8
                Danke für deine Hilfe, dass ich das praktisch selbst anhand der Gesetze auslegen muss, ist doch eine Herausforderung. Also sage ich mal eine 25 qm Wohnung, heizbar mit Wasseranschluss (ohne Bad) und Gemeinschaftsklo ist ein Wohnung, eine 16 qm Wohnung ohne Wasser, Strom und Heizmöglichkeit nicht.

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