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Grundsteuererklärung Nds - Gebäude gehört zwei Parteien

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    Grundsteuererklärung Nds - Gebäude gehört zwei Parteien

    Hallo Leute,
    ich bin mit einem Partner zu je 50% Besitzer eines Hauses. Der Partner wurde durch das Finanzamt angeschrieben die Grundsteuererklärung in Elster einzureichen. Ich wurde nicht angeschrieben. Mein Parnter hat kein Elster ich schon... Darf ich als Miteigentümer, insofern mir alle Informationen vorliegen wie z.B. Aktenzeichen des Schreibens, die Elstereintragungen durchführen?
    Steuern müssen wir beide eh zu jeweils 50% bezahlen?

    Vielen Dank vorab für etwaige Antworten

    Gruß
    Felix

    #2
    Darf ich als Miteigentümer, insofern mir alle Informationen vorliegen wie z.B. Aktenzeichen des Schreibens, die Elstereintragungen durchführen?
    Ja, natürlich ! Die Erklärung darf jeder Beteiligte abgeben, nicht nur der, der zufällig angeschrieben wurde.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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