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Grundsteuer BW: Gemeinschaftliche Straße

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    Grundsteuer BW: Gemeinschaftliche Straße

    Guten Abend,

    wir (Ehepaar) haben zwei Grundstücke: einmal ein bebautes Wohngrundstück (=ein Flurstück). Hierfür habe ich nun GW1 und GW2 ausgefüllt. Neben unserem Grundstück verläuft eine private Straße (als separates Flurstück), die im Gemeinschaftseigentum mit den Nachbarn (je hälftig) steht.

    Meine Frage: Ich muss für die Straße ein eigenes Formular GW1/GW2 ausfüllen, richtig? Und was muss ich bei "Eigentümer" auf Seite 4 eingeben? Es ist ja eine Eigentümergemeinschaft, wenn ich das richtig verstehe. Aber ich kann ja nicht als (Mit-)Eigentümer die Daten der Nachbarn eingeben, diese habe ich ja gar nicht vorliegen.

    Was genau soll ich eintragen? Danke für eine unterstützende Antwort.

    Grüße. Jochen

    #2
    Meine Frage: Ich muss für die Straße ein eigenes Formular GW1/GW2 ausfüllen, richtig? Und was muss ich bei "Eigentümer" auf Seite 4 eingeben?
    Nein, der Privatweg gehört anteilig (1/2) zu eurer wirtschaftlichen Einheit, also dem Wohngrundstück und muss ebenfalls erfasst werden.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Ah, jetzt wird mir Einiges klar...danke! Jetzt kommen auch keine Fehlermeldungen mehr... super!

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