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Grundsteuerklärung Rheinland-Pfalz Wohnflächenberechnung von einer Terrasse

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    Grundsteuerklärung Rheinland-Pfalz Wohnflächenberechnung von einer Terrasse

    Um unser Haus ist Verbundpflaster verlegt, welches von mehreren Stellen aus dem Gebäude zugänglich ist. Rein theoretisch könnte man fast überall dort eine Terrasse machen. Muss ich die gesamte gepflasterte Fläche bei der Berechnung als Terrasse angeben?

    #2
    Ist wohl nicht so einfach zu beantworten: Es gibt über Terrassen offensichtlich schon etliche gerichtliche Entscheidungen. Um eine Terrasse handelt es sich demnach um eine befestigte, ebenerdige Fläche, die an einen Wohnraum angrenzt! Entscheidungen die z. B. herangezogen werden können: LG Landau, 1 S 67/14; LG Saarbrücken, Wum 2010, 446; LG HH, Wum 1996 278.
    Soweit mir bekannt, würde die Angabe von 1/4 der Terrassenflächen genügen!?
    Zuletzt geändert von N. Johannes; 06.10.2022, 14:31.

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      #3
      Danke für die Antwort. Ich habe heute dem Finanzamt die gleiche Frage gestellt. Die Antwort ist noch ausstehend. Gegebenenfalls lasse ich die Terrasse bei der Wohnflächenberechnung weg, weil das Verbundpflaster ja eigentlich nicht den Zweck einer Terrasse erfüllt. Die Frage war für mich nur interessant weil ich insgesamt ca. 150 m2 befestigte Fläche habe und theoretisch an mehreren Stellen eine Terrasse möglich wäre und ich mir dann nicht sicher bin, was ich als Terrassenfläche angeben müsste. Wie gesagt, ich warte jetzt erst einmal auf die Antwort vom Finanzamt.

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        #4
        Ich würde sagen, wenn die 'Möblierung' mit Tischen und Stühlen bei einem angrenzenden Wohnraum möglich ist, wird es schon eng. Aber vielleicht kommt ja eine verwertbare Angabe vom Finanzamt?

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          #5
          Um eine Terrasse handelt es sich demnach um eine befestigte, ebenerdige Fläche, die an einen Wohnraum angrenzt!
          und von dort aus auch betreten werden kann. Unsere 2 Terrassen sind recht gut identifizierbar und von den gepflasterten Wegen

          rund um das Haus unterscheidbar, aber im Einzelfall mag das schwierig sein.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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            #6
            Ich zitiere einmal was das Finanzamt auf meine Frage geantwortet hat:

            Da die Fläche befestigt ist und wie eine Terrasse genutzt wird, ist diese auch so anzusehen.
            Die Fläche ist somit mit ¼ bei der Wohnfläche anzugeben.

            Die Antwort ist für mich nicht verwertbar, weil ich das so verstehe, dass jede befestigte Fläche als Terrasse genutzt werden kann und auch so anzusehen ist.

            Ist jede befestigte Fläche am Haus also automatisch eine evtl. Terrasse?

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              #7
              Ist jede befestigte Fläche am Haus also automatisch eine evtl. Terrasse?
              Bei unseren gepflasterten Wegen, die sich auch fast rund ums Haus ziehen, würde ich mir eine Anrechnung als Terrasse sicher nicht gefallen lassen.

              Im Grund nach versteht man unter einer Terrasse einen Freisitz, der direkt von einem Wohnraum betreten werden kann. Der muss jetzt nicht das

              gesamte Jahr möbliert sein, aber er muss grundsätzlich geeignet sein, den Wohnkomfort zu steigern. Das ist ja auch der Grund für die Anrechnung

              mit ein Viertel der Nutzfläche. Unser mit Verbundpflaster belegter Holzlagerplatz neben der Garage wäre auch groß genug, um dort Stühle und einen

              Tisch aufzustellen, deswegen ist der noch lange keine Terrasse. Meine Schwägerin hat einen relativ großen befestigten Grillplatz mitten im Garten,

              auch das ist keine Terrasse, da fehlt nämlich der unmittelbare Zugang vom Haus. https://www.grund-boden-wert.de/wohnflaechenberechnung/
              Freundliche Grüße
              Charlie24

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                #8
                Ich habe nun keine Terrasse in der Erklärung angegeben. Stühle und Tische kann ich auch im Garten aufstellen. Vielleicht bekommt man von einem anderen Finanzamt eine andere Antwort.

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