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Fehler Entgeltersatzleistungen

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    Fehler Entgeltersatzleistungen

    Hallo,
    ich habe für 2021 Entgeltersatzleistungen erhalten.
    Krankengeld und Kurzarbeitergeld. In ziemlich hoher Summe.
    Ich rechne natürlich mit einer ordentlichen Nachzahlung.
    Laut Berechnung bekomme ich nun jedoch eine Rückzahlung.
    Aus der Hochrechnung kann ich erkennen, dass die Entgeltersatzleistungen nicht auftauchen und nicht mit berechnet wurden.
    Diese sind jedoch definitiv richtig erfasst.

    Mache ich etwas falsch? Natürlich ist eine Rückzahlung schön, kann aber eigentlich nicht richtig sein.

    Vielen Dank im Voraus

    #2
    Die Entgeltersatzleistungen werden im Steuersatz verbuddelt und sind daher nicht direkt sichtbar.

    Versuche mal den amtlichen Rechner: https://www.finanzamt.bayern.de/Info...ionsvorbehalt/
    Schönen Gruß

    Picard777

    P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

    Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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      #3
      Du kannst auch mal die Erklärung speichern, dann die eingegebenen Entgeltersatzleistungen rausnehmen und nochmal rechnen. Evtl. sollte die Erstattung dann höher ausfallen.

      Je nach Einzelfall muss es bei Entgeltersatzleistungen nicht zu Nachzahlungen kommen. Grundsätzlich erhöhen sie die Steuer natürlich.

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        #4
        Wenn man für die Monate ohne Entgeltersatzleistungen schon ordentlich Lohnsteuer gezahlt hat, ist eine Erstattung nicht unwahrscheinlich. Da sind viele Mythen im Umlauf.

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          #5
          Aus der Hochrechnung kann ich erkennen, dass die Entgeltersatzleistungen nicht auftauchen und nicht mit berechnet wurden.
          Wenn es in der Steuerberechnung in einer Zeile heißt:

          Zu versteuern nach § 32b mit XX,xxxx %, dann sind die richtig eingerechnet.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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