Hallo zusammen,
wir müssen für einen ehem. landwirtschaftlichen Betrieb mit drei verschiedenen Aktenzeichen (AZ) die Grundsteuererklärung erstellen. Alle Aktenzeichen würden sich auf das gleiche Flurstück beziehen.
Meine Frage zielt darauf ab, ob die für das Flurstück angegebene Gesamtfläche von z.B. 3000 m² vollständig je AZ angegeben werden muss oder eine Aufteilung je AZ zu erfolgen hat. Hierzu folgendes Beispiel zur Aufteilung:
Ist meine Annahme korrekt, dass wie oben beschrieben eine Aufteilung zu erfolgen hat?
Vielen Dank!
wir müssen für einen ehem. landwirtschaftlichen Betrieb mit drei verschiedenen Aktenzeichen (AZ) die Grundsteuererklärung erstellen. Alle Aktenzeichen würden sich auf das gleiche Flurstück beziehen.
Meine Frage zielt darauf ab, ob die für das Flurstück angegebene Gesamtfläche von z.B. 3000 m² vollständig je AZ angegeben werden muss oder eine Aufteilung je AZ zu erfolgen hat. Hierzu folgendes Beispiel zur Aufteilung:
- AZ1 = Wohnhaus; Grundsteuer B. Flurstück A wird im Kataster mit 3000 m² angegeben, auf das Wohnhaus entfallen 500 m² Fläche. Entsprechend wird das Flurstück mit 500 m² und Angabe des Bodenrichtwerts erfasst.
- AZ2 = Landwirtschaftlicher Betrieb; Grundsteuer A. Flurstück A wird im Kataster mit 3000 m² angegeben, auf den Betrieb entfallen 2300 m² Fläche. Entsprechend wird das Flurstück mit 2300 m² und der entsprechenden Nutzungsart 1 erfasst.
- AZ3 = Wohnwagenstellplatz; Grundsteuer B. Flurstück A wird im Kataster mit 3000 m² angegeben, auf den Stellplatz entfallen 200 m² Fläche. Entsprechend wird das Flurstück mit 200 m² und Angabe des Bodenrichtwerts erfasst.
Ist meine Annahme korrekt, dass wie oben beschrieben eine Aufteilung zu erfolgen hat?
Vielen Dank!