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Du gibst in GW1 an, dass dir von einem Flurstück mit 1077qm ein Anteil von 1077/100.000 gehört. Das wären 11,6qm, die für GW2 auf 11 abzurunden sind, du gibst hingegen dort die vollen 1077 an.
Entweder gehört dir das Flurstück komplett, dann ist der Eigentumsanteil 1/1, oder du musst in GW2 nur deinen Anteil angeben.
Der Stichtag für die Hauptfeststellung zur Grundsteuer ist 1.1.2022.
Das wurde so gesetzlich festgelegt.
Dass dieses Datum schon vorbei ist und die Angaben ggf. zwischenzeitlich schon überholt sind,
interessiert für diese Hauptfeststellung nicht. Es sind die Verhältnisse zum 1.1.2022 anzugeben.
Damit ist z.B. auch ein Grundstück mit einem Haus, das am 2.1.2022 bezugsfertig war,
am 1.1.2022 noch ein unbebautes Grundstück und damit als solches in der Hauptfeststellung zum 1.1.2022 anzugeben.
Natürlich ist das Datum schon abgelaufen. Genauso wie Du heute noch keine Einkommensteuererklärung für das Jahr 2023 abgeben kannst mangels hellseherischer Fähigkeiten, kannst Du auch bei der Grundsteuer nur Erklärungen für abgelaufene Termine machen.
Schönen Gruß
Picard777
P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:
Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.
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