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Grundsteuer - Zur wirtschaftlichen Einheit gehörender Anteil: bei Reihenhäusern

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    Grundsteuer - Zur wirtschaftlichen Einheit gehörender Anteil: bei Reihenhäusern

    Hallo,
    ich bin am Verzweifeln und hoffe, hier kann mir bitte jemand helfen!!
    Die telefonische Auskunft vom zuständigen Finanzamt, die ich gestern erhalten habe, stimmt jedenfalls nicht und ich weiß nicht, was ich in Zeile 11 Nr. 17 + 18 eintragen muss.
    Wir (mein Mann und ich) besitzen ein Reihenhaus mit einem Grundstücksanteil von 500 qm von einer Gesamtfläche von 2469 qm
    Zeile 17 + 18.jpg
    Vielen Dank schonmal

    #2
    Wir (mein Mann und ich) besitzen ein Reihenhaus mit einem Grundstücksanteil von 500 qm von einer Gesamtfläche von 2469 qm
    Wenn das als Miteigentumsanteil so im Notarvertrag bzw. der Teilungserklärung ausgewiesen ist, dann wäre der Zähler 500, der Nenner 2469.

    Das Reihenhaus ist Wohnungseigentum.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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