Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Grundsteuererklärung: 1 Flurstück, 2 Grundstücke

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Grundsteuererklärung: 1 Flurstück, 2 Grundstücke

    Hallo,
    mein Fall liegt etwas anders als bei den bisherigen Fragen und irgendwie komme ich nicht weiter.

    Das Flurstück wurde aufgeteilt. Vorn leben wir und hinten meine Mutter. Das Grundstück ist nicht 50:50 aufgeteilt und ich frage mich, wo ich diese Angaben machen muss.
    Bei GRUND und BODEN wird ja die Gesamtgröße des Flurstücks abgefragt, aber wo gebe ich denn die Größe meines Grundstücks an?

    Verstehe ich das Formular doch richtig, dass es hier nur um meine Angaben geht. Ich bin auch Alleininhaber des Grundstücks und meine Mutter Alleininhaber des hinteren Grundstücks.
    Mich irritiert diese Bruchgrundstück-Angabe....das macht aber für mich keinen Sinn, oder?

    Vielen Dank für jede Hilfe!

    #2
    Das Flurstück wurde aufgeteilt.
    Nach Bruchteilen oder wie ? Wo die einzutragen sind, kann ich dir ohne Angabe des Bundeslands nicht sagen.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      Uarghs..sorry. Es handelt sich um Niedersachsen.
      Die Frau vom Finanzamt meinte, es ist ja mein Grundstück, daher wäre es keine Bruchaufteilung. j
      Wie gesagt, mich irritiert, dass ich die Größe des Flurstücks eintrage, aber nicht die Größe des Grundstücks.

      Kommentar


        #4
        Es gibt 2 Möglichkeiten: Das Flurstück wurde real geteilt, dann würde es aber 2 Flurstücksnummern geben.

        Oder das Flurstück wurde über eine Teilungserklärung nach WEG geteilt, dann gibt es einen Anteil der wirtschaftlichen Einheit

        am Flurstück, der als Zähler und Nenner in Zeile 6 der Anlage Grundstück zu erfassen ist. Was die persönlichen Eigentumsverhältnisse

        angeht, bist du dann Alleineigentümer deines Wohnungseigentums, es sei denn, der Ehegatte ist Miteigentümer.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

        Kommentar


          #5
          So langsam lichtet sich der Nebel. Vielen Dank.
          Das Flurstück wurde über eine Teilungserklärung nach WEG geteilt. Das Grundstück gehört tatsächlich mir allein.
          Leider finde ich die Angabe nicht unter dem Punkt "Anlage Grundstück (NiGrSt 2)"
          Punkt 6 ist bei mir "Herrichtung für steuerbefreite Zwecke".


          Kommentar


            #6
            Nicht Punkt 6, sondern Zeile 6 unter Punkt 1 der Anlage Grundstück.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

            Kommentar


              #7
              Oje...echt Tomaten auf den Augen. Habs gefunden. Vielen, vielen Dank!

              Eine andere Frage noch: Die Nebengebäude sind alle recht marode, alles alte Scheunen. Hier muss aber trotzdem die gesamte Fläche abzgl. der 50qm (sind alle größer als 50qm) angeben werden, richtig?

              Kommentar


                #8
                Die Nebengebäude sind alle recht marode, alles alte Scheunen. Hier muss aber trotzdem die gesamte Fläche abzgl. der 50qm (sind alle größer als 50qm) angeben werden, richtig?
                Das ist wohl in Niedersachsen so, wobei da m. W. insgesamt nur 30 m² frei bleiben. Die 50 m² gelten für Garagen.
                Freundliche Grüße
                Charlie24

                Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

                Kommentar


                  #9
                  Guter Hinweis. Lese ich noch einmal genau nach
                  Trotzdem vielen, vielen Dank!

                  Kommentar

                  Lädt...
                  X