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Grundsteuererklärung - Einfamilienhaus mit Ladenlokal

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    Grundsteuererklärung - Einfamilienhaus mit Ladenlokal

    Hallo Zusammen,

    wie schaut es aus bei einem Grundstück, welches mit einem Einfamilienhaus inklusive einem kleinen vermieteten Ladenlokal bebaut ist?

    Handelt es sich hierbei um ein
    A. Einfamilienhaus (Ladenlokal Fläche wird der Wohnfläche dazu addiert)
    B. Ein Mietwohngrundstück (Hier kann man es ja unter Nutzfläche einpflegen, jedoch besitzt es ja nur eine Wohneinheit)
    C. Gemischt genutztes Grundstück (obwohl hier extra steht, vorausgesetzt kein Einfamilienhaus)

    Ein Informationsblatt eines Steuerberaters, welches ich gefunden habe, gibt die Lösung A. an. Kann das einer von euch bestätigen? Das war leider auch die einzige Quelle zu dem Thema.

    Und noch eine weitere Frage.

    Zudem ist das Gebäude noch denkmalgeschützt. Bedarf es hier neben dem Häkchen bei "Auf dem Grundstück befindet sich ein Gebäude, das ein Baudenkmal im Sinne des jeweiligen Landesdenkmalschutzgesetzes ist." noch einer weitere Angabe?

    Liebe Grüße und danke vorab!



    #2
    Welches Bundesland ? Die Grundstücksart ergibt sich aus § 249 BewG, ein Mietwohngrundstück ist es sicher nicht:

    https://www.gesetze-im-internet.de/bewg/__249.html
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      Hallo Charlie,

      danke dir vielmals für die schnelle Antwort!

      Das Objekt liegt in Nordrhein-Westfalen. So wie ich jetzt den Gesetzestext verstehe, würde ich es dann als Einfamilienhaus einordnen, da sowohl bei §249 (4) & (8) explizit steht, dass es kein Einfamilienhaus sein darf. Durch die 50% Regelung sollte es ja dann weiterhin als Einfamilienhaus gelten.

      Und hast du zufällig auch schon Erfahrung mit Denkmalgeschützen Objekten gemacht? Bedarf es hier neben dem Häkchen bei "Auf dem Grundstück befindet sich ein Gebäude, das ein Baudenkmal im Sinne des jeweiligen Landesdenkmalschutzgesetzes ist." noch einer weitere Angabe bei Steuervergünstigungen?

      Vielen Dank vorab!
      Freundliche Grüße
      Florian

      Kommentar


        #4
        Bedarf es hier neben dem Häkchen bei "Auf dem Grundstück befindet sich ein Gebäude, das ein Baudenkmal im Sinne des jeweiligen Landesdenkmalschutzgesetzes ist." noch einer weitere Angabe bei Steuervergünstigungen?
        Man muss im Hauptvordruck Zeile 31 ankreuzen, in der Anlage Grundstück kann man sowohl auf der Teilseite 2 wie auch auf der Teilseite 3

        angeben, dass sich auf dem Grundstück Gebäude oder Gebäudeteile im Sinne des jeweiligen Landesdenkmalschutzgesetzes (§ 15 Absatz 5 GrStG) befinden.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

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        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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