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Angaben zu Eigentümer(innen) / Beteiligten bei Reihenhäusern

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    Angaben zu Eigentümer(innen) / Beteiligten bei Reihenhäusern

    Hallo,

    wir haben ein Grundstück mit 6 Eigentümern (jeweils Ehepaare) und jetzt weiß ich nicht was ich bei der Angaben zu Eigentümer(innen) / Beteiligten ankreuzen soll. Ist das der Punkt 4 Ehepartner oder die 7 Grundstücksgemeinschaft?
    Bei einer Grundstücksgemeinschaft müßte ich ja alle Parteien aufführen. Das kann doch nicht sein, oder?

    #2
    Das ist Wohnungseigentum, das jeder für sich erklären muss, also Ehegatten.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Ok. Danke für die schnelle Antwort. Damit trage ich dann uns beide als Eigentümer ein. Dafür halbiere ich dann aber unseren Eigentumsanteil, oder? Also uns zusammen gehören 167 von 1002. Wäre also für jeden 167 von 2004. Ist meine Überlegung so richtig?

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        #4
        Dafür halbiere ich dann aber unseren Eigentumsanteil, oder? Also uns zusammen gehören 167 von 1002. Wäre also für jeden 167 von 2004
        Nein, beim Anteil der wirtschaftlichen Einheit am Flurstück gebt ihr den Miteigentumsanteil eures Reihenhauses am gesamten Flurstück an.

        Bei den persönlichen Eigentumsverhältnissen tragen Ehegatten jeweils 1 und 2 ein, jedem gehört die Hälfte der wirtschaftlichen Einheit.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

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          #5
          Das heißt in der Zeile 51 trage ich dann jeweils 167 von 1002 ein?! Also diese Eintragung hier image.png
          Wo trage ich dann die Eigentumsverhätnisse ein (also wo sie schreiben 1 und 2 eintragen)?
          Zuletzt geändert von capaun; 06.10.2022, 20:12.

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            #6
            Nein, in Zeile 51 von GW1 gehören die 1 und die 2. Die 167 und die 2004 sind in Zeile 11 von GW1 bzw. bei einer Reihe von Bundesländern

            in Zeile 6 der Anlage Grundstück zu erfassen.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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              #7
              Jetzt hab ich es verstanden! Danke

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