Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Grundsteuer NRW: mehrere räumlich getrennte Flurstücke unter einem Aktenzeichen

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Grundsteuer NRW: mehrere räumlich getrennte Flurstücke unter einem Aktenzeichen

    Hallo an das Forum,



    ich hoffe, dass mir evtl. auch jemand weiterhelfen kann. Ich darf in Kürze für meine Schwiegermutter die Grundsteuererklärung erstellen. Ich hätte Fragen zu folgendem Sachverhalt:

    - Infoschreiben des Finanzamts: unter dem Aktenzeichen sind 4 Flurstücke separat aufgelistet
    - Flurstück 1 ist ein mehrgeschossiges Haus, in dem meine Schwiegermutter im Erdgeschoß wohnt. Auf der 1. und 2. Etage ist jeweils eine Wohnung fremd vermietet
    - Flurstücke 2-4 sind von dem Haus räumlich getrennt, dort stehen Garagen drauf, die fremd vermietet sind - die Mieter der Garage wohnen aber nicht im Haus meiner Schwiegermutter

    Fragen:
    - kann / darf ich die Garagen unter dem gleichen Aktenzeichen dann gesammelt unter "weiteres Flurstück erfassen" eintragen?
    - oder bilden die Garagen, da räumlich vom Haus getrennt, eine eigene wirtschaftliche EInheit, und ich muss für diese dann drei weitere, separate Erklärungen abgeben? Hier würde ich aber nicht verstehen, ob das dann nicht Probleme wegen des gleichen Aktenzeichens geben würde?


    Herzlichen Dank!

    #2
    Im Moment sind die Garagengrundstücke dem Wohngrundstück zugeordnet. Ohne Not würde ich persönlich das jetzt nicht ändern wollen.

    Erstens bräuchtest du weitere Aktenzeichen, zweitens würden die Garagen dann im Sachwertverfahren bewertet.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar

    Lädt...
    X