Grundsteuer SN, zwei Aktenzeichen und ein Flurstück

Einklappen
X
 
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge
  • Andi46
    Neuer Benutzer
    • 06.10.2022
    • 3

    #1

    Grundsteuer SN, zwei Aktenzeichen und ein Flurstück

    Hallo,
    ein Flurstück (Nutzung: 95% LW - Pachtfläche; 1% Hofstelle; 2% Wohnhaus; 1% Streuobstwiese - am Wohnhaus; 1% altes Wohnhaus - nicht mehr bewohnbar) wird unter zwei Aktenzeichen geführt: das alte Wohnhaus unter Aktenzeichen A und der ganze Rest unter Aktenzeichen B (davon gehe ich jedenfalls aus, zur Konkretisierung wird im Anschreiben des FA auf die postalische Anschrift verwiesen). Wie kann man das sinnvoll erklären? Viele Grüße

  • Charlie24
    Erfahrener Benutzer
    • 14.03.2014
    • 45932

    #2
    Das neuere Wohnhaus muss jedenfalls auch unter Grundvermögen erklärt werden. Wenn die Landwirtschaft noch aktiv betrieben wird,

    darf die Hofstelle der Landwirtschaft zugeordnet werden. Streuobstwiesen müssen nicht als Obstbau deklariert werden, die darf man als

    landwirtschaftliche Nutzung erklären. Bei dem alten Haus kommt es darauf an, wie weit der bauliche Verfall fortgeschritten ist.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar

    • Andi46
      Neuer Benutzer
      • 06.10.2022
      • 3

      #3
      Erstmal vielen Dank dafür. Ist mit einer Fehlermeldung zu rechnen, wenn Flurstücksgröße und die Summe der Nutzungen nicht einander entsprechen (bzw. erst in der Zusammenschau beider Erklärungen)? Beim alten Wohnhaus tritt das deutlich zu Tage (Grundfläche 246 qm vs. Größe des Gesamtflurstücks von ca. 2,5 ha).

      Kommentar

      • Charlie24
        Erfahrener Benutzer
        • 14.03.2014
        • 45932

        #4
        Ist mit einer Fehlermeldung zu rechnen, wenn Flurstücksgröße und die Summe der Nutzungen nicht einander entsprechen (bzw. erst in der Zusammenschau beider Erklärungen)?
        Bei der Erklärung für die Landwirtschaft nicht, dort kann der Wohnteil ja nicht als Nutzung erklärt werden, weshalb Flächen fehlen.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

        Kommentar

        • Andi46
          Neuer Benutzer
          • 06.10.2022
          • 3

          #5
          Ich habe das Finanzamt heute erreicht. Wir sind so verblieben, dass die Erklärung für das gesamte Flurstück unter dem führenden Aktenzeichen erfolgt und unter Bemerkungen angegeben wird, dass die Erklärung auch für das alte Wohnhaus gilt und das dessen Aktenzeichen gelöscht werden möge. Die Bearbeiterin meinte, dass die Konstellation einer Aufspaltung von Höfen nebst umliegenden Flächen hin und wieder vorkommen und nach neuem Recht bereinigt werden könne. Damit sollte es jetzt funktionieren. Danke nochmal fürs Mitdenken.

          Freundliche Grüße

          Andi46

          Kommentar

          • Grundsteuerexperte
            Neuer Benutzer
            • 20.09.2022
            • 2

            #6
            ein Flurstück mit gleicher Fläche für Grundsteuer A und B angeben ?

            Kommentar

            • Charlie24
              Erfahrener Benutzer
              • 14.03.2014
              • 45932

              #7
              ein Flurstück mit gleicher Fläche für Grundsteuer A und B angeben ?
              Die amtliche Fläche des Flurstücks wird in beiden Erklärungen erfasst. Bei der Grundsteuer A erfolgt die Aufteilung über die Nutzung,

              bei der Grundsteuer B muss das über Zähler und Nenner beim Anteil der wirtschaftlichen Einheit am Flurstück erfolgen.
              Freundliche Grüße
              Charlie24

              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

              Kommentar

              • Grundsteuerexperte
                Neuer Benutzer
                • 20.09.2022
                • 2

                #8
                Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                Die amtliche Fläche des Flurstücks wird in beiden Erklärungen erfasst. Bei der Grundsteuer A erfolgt die Aufteilung über die Nutzung,

                bei der Grundsteuer B muss das über Zähler und Nenner beim Anteil der wirtschaftlichen Einheit am Flurstück erfolgen.
                Danke Charlie 24 für die schnelle Antwort !!! Sie sind der eigentliche Grundsteuerexperte im Forum.

                Kommentar

                • Charlie24
                  Erfahrener Benutzer
                  • 14.03.2014
                  • 45932

                  #9
                  Sie sind der eigentliche Grundsteuerexperte im Forum.
                  Naja, ich bin nicht der einzige, der sich mit dem Thema intensiver befasst hat. Mir wären aber ein paar Experten mehr durchaus recht,

                  dann müsste ich weniger Zeit für das Forum opfern.
                  Freundliche Grüße
                  Charlie24

                  Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                  Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

                  Kommentar

                  • multi
                    Erfahrener Benutzer
                    • 03.01.2018
                    • 4268

                    #10
                    Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                    Mir wären aber ein paar Experten mehr durchaus recht,
                    dann müsste ich weniger Zeit für das Forum opfern.
                    Ich opfere meine Zeit für das Forum nur soweit, wie ich Lust und Zeit habe. Mindestens alle zwei Tage setze ich das gesamte Forum auf gelesen.

                    Das Wohl des Forums hängt nicht an einzelnen Personen, und wenn doch, stimmt am Forum etwas nicht.

                    Kommentar

                    • Charlie24
                      Erfahrener Benutzer
                      • 14.03.2014
                      • 45932

                      #11
                      Ich opfere meine Zeit für das Forum nur soweit, wie ich Lust und Zeit habe.
                      Das ist ja auch in Ordnung, du gibst zu dem Thema Grundsteuer und auch zu anderen Themen ohnehin jede Menge Antworten.

                      Das Wohl des Forums hängt nicht an einzelnen Personen, und wenn doch, stimmt am Forum etwas nicht.
                      Die Unterstützung von Seiten der Betreiber lässt eindeutig zu wünschen übrig, das haben wir doch hier schon öfter diskutiert.

                      Hallo zusammen, ich habe ein Thema unter dem falschen Verzeichnis erstellt. Ist es möglich das Verzeichnis zu ändern, nachdem man ein Thema erstellt. Ist es möglich ein Thema zu löschen ? (ich habe sowas nicht gefunden) Viele Grüße Ghaith


                      Freundliche Grüße
                      Charlie24

                      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

                      Kommentar

                      Lädt...