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Grundsteuer Sachsen: Mietwohngrundstück und Angabe von Garagen

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    Grundsteuer Sachsen: Mietwohngrundstück und Angabe von Garagen

    Hallo,

    wir haben ein Grundstück das aus einem Einfamilienhaus und einem Zweifamilienhaus besteht, desweiteren steht auf dem Grundstück noch ein Gebäude, in dem sich 3 Garagen befinden. Alle drei Gebäude stehen auf einem Flurstück. Vom Finanzamt wurde das Grundstück als Mietwohngrundstück eingestuft (wohl weil mehr als zwei Wohnungen vorhanden sind, nämlich drei).

    Laut Einheitswertbescheid von 2021 sind die drei Garagen mit der Bruttofläche aufgeführt, mit der jeweiligen Lageplan-Nummer und wurden auch mit für die Grundsteuer berechnet.

    Muß man dieses Gebäude mit den drei Garagen nun extra aufführen, obwohl man in der Anlage GW2 im Punkt "2 - Garagen- und Tiefgaragenstellplätze" für das Einfamilienhaus eine Garage und für das Zweifamilienhaus zwei Garagen angegeben hat und wenn ja wo genau?

    In der Anlage GW2 unter dem Punkt "6 - Angaben bei Nichtwohnstücken zum Sachwert" gibt es leider eine Fehlermeldung, dass sowohl ein Ertragswert, als auch ein Sachwert angegeben wurde. Ertragswert dann wohl bei den Wohngebäuden und Sachwert dann bei dem Garagengebäude.

    Oder gibt man das Gebäude im Punkt "4 - Bei Mietwohngrundstücken: weitere Nutzflächen, die keine Wohnflächen sind (außer Zubehörräume)" ein, obwohl Garagen ja eigentlich auch Zubehörräume sind.

    Oder dürfen in GW2 im Punkt 2 dann keine Garagen angegeben werden?

    Vielen Dank schon mal für eure Hilfe!

    MfG Ronny


    #2
    Gib alles zum Ertragswert ein, also bei den Garagen nur die Anzahl der Stellplätze.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Vielen Dank für die schnelle Hilfe.
      Die m2 der einzelnen Garagen interessieren das Finanzamt dann gar nicht mehr?

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        #4
        Die m2 der einzelnen Garagen interessieren das Finanzamt dann gar nicht mehr?
        Richtig ! Es wird bundeseinheitlich je Stellplatz eine Nettokaltmiete von 35,00 € je Monat zugrundegelegt, die genauen m² spielen keine Rolle.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          Okay, dann weiß ich bescheid. Vielen Dank für die Hilfe.

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