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    alle bereits gemachten Angaben auf Null setzen

    Formular zur Grundsteuerreform: kann man alle bereits gemachten Angaben (GW1+GW2) auf Null setzen, um mit dem Ausfüllen neu beginnen? Falls ja, wie wäre die Prozedur? Vielen Dank schon mal für einen entsprechenden Hinweis!

    #2
    Zwei Möglichkein
    a) man kann das Formular löschen und neu anfangen
    b) man kann die gemachten Eingaben überschreiben

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      #3
      Wahrscheinlich geht das in keiner Software. Leider gibst Du nicht an mit was Du Deine Steuererklärung erstellst.

      Alle Daten auf Null setzen ist eine sehr schlechte Idee. Felder, in denen keine Angaben zu machen sind, werden in der Regel frei gelassen. Eine Null ist nur in bestimmten Ausnahmefällen einzutragen und führt oft zu einem Fehler.

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        #4
        Vielen Dank schon mal. Die Ausfüllhilfe beinhaltet 2 Grundstücke, 1 x 735 qm + 1 x 2 qm. Das Programm zeigt beim Ausfüllen "Gefundene Fehler und Konflikte" an, gibt aber leider keinen Hinweis darauf, ob sich die Fehler auf die 735 oder 2 qm beziehen. Auch nach dem ich die Daten vorsorglich ausgetauscht haben, werden die selben Fehler und Konflikte angezeigt. Das Elsterprogramm (online) zeigt mir zwar an, ob das Problem bei GW 1 oder GW 2 liegt, jedoch nicht um welches der beiden Grundstücke es sich handeln soll.Ich kann nicht ausschließen, dass ich durch eine Verwechslung das Problem ausgelöst habe. Aus diesem Grund möchte ich noch mal ganz von vorne anfangen. Leider komme ich nicht an den Punkt Null, weil das Programm beim öffnen stets dort anschließt, wo man zuletzt aufgehört hat. Kurzum: Wie könnte ich das Formular konkret zurücksetzen? Vielen Dank für entsprechende Ratschläge!

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          #5
          Du kannst doch über Formulare und Leistungen, alle Formulare beliebig viele neue Entwürfe anlegen.

          Ansonsten, wenn ich sage 2+3=6, ist der Fehler dann bei der 2 oder der 3?

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            #6
            Hallo Multi, vielen Dank für den Hinweis! Ansonsten, wenn ich zum Resultat 2+3=6 komme, liegt der Fehler bei mir und liegt das meistens am Rotwein des Vorabends :-)))

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              #7
              Das ist der Nachteil von Online-Anwendungen. Bei Papierformularen konnte man das durch Rotweinflecken erläutern.

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                #8
                :-))) Ich hätte noch eine Frage, kann ich Sie hier stellen? Es geht um ein Einfamilienhaus. Dies steht auf einem zusammenhängenden Grundstück von 1x 2 qm und 1x 735 qm. In der Ausfüllhilfe sind untereinander auch die beiden Grundstücke angegeben, jedoch mit unterschiedlichen Zähler/Nenner. Muss ich die beiden Grundstücke zusammen auf einem Formular ausfüllen, oder ist für jedes Grundstück ein Extra Formular notwendig? Ich habe mit dem 2 qm Grundstück begonnen und es kommt schon wieder zu gefundenen Fehlern und Konflikten, weil ich auf dem Hauptvordruck ein unbebautes Grundstück angegeben habe - was mir logisch erscheint, denn auf 2 qm kann kein Haus stehen. Vielleicht wird dies jedoch amtlich anders gesehen...

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                  #9
                  Vielleicht wird dies jedoch amtlich anders gesehen...
                  So ist das ! Beide Flurstücke gehören zur gleichen wirtschaftlichen Einheit Einfamilienhaus. Die wirtschaftliche Einheit ist bebaut !
                  Freundliche Grüße
                  Charlie24

                  Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                  Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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