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Grundsteuererkl. Bayern, wirtschaftl. Einheit (Zähler/Nenner) - verzwickte Sachlage

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    #31
    Vielen Dank Charlie. Ich kann in den Unterlagen nur Zurechnungsfortschreibungen finden und aus diesen gehen unterschiedliche Einheitswerte für beide Doppelhaushälften hervor.
    Das einzige was mir auffällt, dass bei meinem Onkel keine Garage mit einbezogen wurde, obwohl er aber später eine gebaut hat.

    Wenn das mit den unterschiedlichen Grundsteuermessbeträgen wie Du sagst, nur damit begründet werden kann, dass unterschiedliche Wohnflächenberechnungen vorgelegt wurden, dann kann da nur ein Fehler dahinter stecken, denn die Wohnflächen beider DHH sind exakt identisch.

    Angenommen da liegt ein Fehler vor und wir hätten seit 1998 zu viel bezahlt bzw der Onkel zu wenig - könnte ich da jetzt noch irgendwas einfordern/einklagen?
    Weil wenn nicht, brauche ich mich um die Sache ja nicht weiter zu kümmern.
    Müsste sich ja dann mit der Grundsteuerneuberechnung ab 2025 eh berichtigen.
    Vielen Dank!

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      #32
      obwohl er aber später eine gebaut hat.
      Wenn der Bau dem Finanzamt nicht gemeldet wurde, was durchaus sein kann, dann ist das eben so.

      dass unterschiedliche Wohnflächenberechnungen vorgelegt wurden, dann kann da nur ein Fehler dahinter stecken,
      Das muss nicht unbedingt ein Fehler sein, Vielleicht wurden beim ersten Haus pauschal 10% abgezogen, was nach der II. Berechnungsverordnung

      zulässig war. Vor dem Bau der 2. Haushälfte war das ja zunächst ein Einfamilienhaus.

      Geld wirst du für die Vergangenheit sicher nicht zurück bekommen, die Bescheide .könnte man nur für die Zukunft korrigieren. Du bekommst aber

      keine Korrektur, wenn die Werte beim Onkel zu niedrig sind und bei euch richtig.
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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