Hallo zusammen,
Ich bin verwirrt.
Anbei eine Schematische Darstellung, von dem was ich auf "grundsteuer-geodaten.nrw.de" vorfinde. Flurstücke hab ich umbenannt in 1 & 2.
Ich habe also zwei Flurstücke. Auf Flurstück 1 steht mein Haus, welches ich auch normal bewohne. Ein Teil des Flurstücks beinhaltet auch eine Terrasse und Garten.
Dort werden also die 226 m2, die das Flurstück hat zu 100% als baureifes Land und somit zu 160€ / m2 Bodenrichtwert angegeben.
Soweit so gut. Kann ich irgendwie nachvollziehen.
Das andere Flurstück 2 ist reiner Garten. Der wird in der Praxis zwar nicht komplett genutzt, aber gut. Nun zieht sich dort diese rote Linie, deren Bedeutung ich noch nicht ganz verstanden habe, durch.
Das Flurstück ist insgesamt 674 m2 groß. Es werden laut der Webseite ca. 136m2 (ca.20%) als "baureifes Land Ein-/Zweigeschossig" deklariert und soll einen Bodenrichtwert zu 160m2 haben.
Die anderen ca. 537m2 (80%) werden als "Fläche der Land & Forstwirtschaft" deklariert. Dort habe ich unterschiedliche Bodenrichtwerte zur Auswahl je nach Nutzungsart.
0,5 (Forstwirtschaft)
3,7 (Landwirtschaft)
85 (Außenbereich)
Laut dem letzten Grundbucheintrag, der mir vorliegt als ich die Grundstücke erwarb, ist für das Flurstück 2 jedoch folgendes angegeben:
674m2 (also 100%) Landwirtschaftsfläche
Und in dem Anschreiben vom Finanzamt steht für das Flurstück 2:
674m2 und als Bodenrichtwert 85€ (Außenbereich) / 160 (Ein-Zweigeschossig)
Also verstehe ich das jetzt so:
Das Finanzamt will, dass ich als Bodenrichtwert für die 537m2 -> 80€ angebe und für die 136m2 -> 160€ angebe
Laut dem Grundbucheintrag müssten es eigtl. aber für 674m2 -> 3,7€ sein.
Und nach tatsächlichem Nutzen würde ich mal sagen, dass ich die 136m2 durchaus gerade als Garten nutze, also 136m2 -> 80€, aber die restlichen 537m2 einfach nur da sind, also 537m2 -> 3,7€
Was gilt denn nun, bzw. wie ist es denn gedacht?!
Vielen Dank schonmal.
Ich bin verwirrt.
Anbei eine Schematische Darstellung, von dem was ich auf "grundsteuer-geodaten.nrw.de" vorfinde. Flurstücke hab ich umbenannt in 1 & 2.
Ich habe also zwei Flurstücke. Auf Flurstück 1 steht mein Haus, welches ich auch normal bewohne. Ein Teil des Flurstücks beinhaltet auch eine Terrasse und Garten.
Dort werden also die 226 m2, die das Flurstück hat zu 100% als baureifes Land und somit zu 160€ / m2 Bodenrichtwert angegeben.
Soweit so gut. Kann ich irgendwie nachvollziehen.
Das andere Flurstück 2 ist reiner Garten. Der wird in der Praxis zwar nicht komplett genutzt, aber gut. Nun zieht sich dort diese rote Linie, deren Bedeutung ich noch nicht ganz verstanden habe, durch.
Das Flurstück ist insgesamt 674 m2 groß. Es werden laut der Webseite ca. 136m2 (ca.20%) als "baureifes Land Ein-/Zweigeschossig" deklariert und soll einen Bodenrichtwert zu 160m2 haben.
Die anderen ca. 537m2 (80%) werden als "Fläche der Land & Forstwirtschaft" deklariert. Dort habe ich unterschiedliche Bodenrichtwerte zur Auswahl je nach Nutzungsart.
0,5 (Forstwirtschaft)
3,7 (Landwirtschaft)
85 (Außenbereich)
Laut dem letzten Grundbucheintrag, der mir vorliegt als ich die Grundstücke erwarb, ist für das Flurstück 2 jedoch folgendes angegeben:
674m2 (also 100%) Landwirtschaftsfläche
Und in dem Anschreiben vom Finanzamt steht für das Flurstück 2:
674m2 und als Bodenrichtwert 85€ (Außenbereich) / 160 (Ein-Zweigeschossig)
Also verstehe ich das jetzt so:
Das Finanzamt will, dass ich als Bodenrichtwert für die 537m2 -> 80€ angebe und für die 136m2 -> 160€ angebe
Laut dem Grundbucheintrag müssten es eigtl. aber für 674m2 -> 3,7€ sein.
Und nach tatsächlichem Nutzen würde ich mal sagen, dass ich die 136m2 durchaus gerade als Garten nutze, also 136m2 -> 80€, aber die restlichen 537m2 einfach nur da sind, also 537m2 -> 3,7€
Was gilt denn nun, bzw. wie ist es denn gedacht?!
Vielen Dank schonmal.
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