Hallo zusammen,
derzeit bin ich an der Erstellung der Erklärung zur Grundsteuer und bin mir unsicher, ob ich die Nutzung getrenn betrachten muss.
Folgender Sachverhalt:
Es handelt sich um zwei Gebäudeteile auf einem Grundstück, der alte Teil (Baujahr / historisch) hat vier Mietwohnungen. Der angebaute neue Teil eine (unsere) selbstgenutzte Wohnung.
Derzeit habe ich diese in einem Mietwohngrundstück mit zwei Gebäudeteilen und insgesamt dann 5 Wohnungen eingetragen.
Ich denke aber, dass ich die Zuordnung auf Mietwohngrundstück misverstanden habe und ich den selbstgenutzten Anteil anders darstellen muss.
Da ich denke, dass es diese Konstellatio häufiger geben muss, bitte ich um Hinweise.
Besten Dank vorab!
derzeit bin ich an der Erstellung der Erklärung zur Grundsteuer und bin mir unsicher, ob ich die Nutzung getrenn betrachten muss.
Folgender Sachverhalt:
Es handelt sich um zwei Gebäudeteile auf einem Grundstück, der alte Teil (Baujahr / historisch) hat vier Mietwohnungen. Der angebaute neue Teil eine (unsere) selbstgenutzte Wohnung.
Derzeit habe ich diese in einem Mietwohngrundstück mit zwei Gebäudeteilen und insgesamt dann 5 Wohnungen eingetragen.
Ich denke aber, dass ich die Zuordnung auf Mietwohngrundstück misverstanden habe und ich den selbstgenutzten Anteil anders darstellen muss.
Da ich denke, dass es diese Konstellatio häufiger geben muss, bitte ich um Hinweise.
Besten Dank vorab!
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