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Grundsteuer Miethaus + selbstgenutzter Hausteil

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    Grundsteuer Miethaus + selbstgenutzter Hausteil

    Hallo zusammen,
    derzeit bin ich an der Erstellung der Erklärung zur Grundsteuer und bin mir unsicher, ob ich die Nutzung getrenn betrachten muss.

    Folgender Sachverhalt:
    Es handelt sich um zwei Gebäudeteile auf einem Grundstück, der alte Teil (Baujahr / historisch) hat vier Mietwohnungen. Der angebaute neue Teil eine (unsere) selbstgenutzte Wohnung.
    Derzeit habe ich diese in einem Mietwohngrundstück mit zwei Gebäudeteilen und insgesamt dann 5 Wohnungen eingetragen.
    Ich denke aber, dass ich die Zuordnung auf Mietwohngrundstück misverstanden habe und ich den selbstgenutzten Anteil anders darstellen muss.
    Da ich denke, dass es diese Konstellatio häufiger geben muss, bitte ich um Hinweise.

    Besten Dank vorab!

    #2
    Noch guten Morgen, die alten Hasen in diesem Forum hätten immer gerne die Landesangabe! Wie sind die Eigentumsverhältnisse? Alleineigentümer oder besteht Wohnungseigentum. Bei Alleineigentum und deshalb bei der Anzahl der Wohnungen, also einem Mietwohngrundstück, dürfte die von Ihnen selbstgenutzte Wohnung keine besondere Beachtung finden.
    Zuletzt geändert von N. Johannes; 07.10.2022, 11:39.

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      #3
      Ich denke aber, dass ich die Zuordnung auf Mietwohngrundstück misverstanden habe und ich den selbstgenutzten Anteil anders darstellen muss.
      Nein, maßgeblich sind allein die Anzahl der Wohnungen und die mehr als 80% Wohnnutzung.
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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        #4
        Erst einmal danke für diese erste Hinweise...und der Tip mit den Hasen ;-)

        Hier nun die Konkretisierung:
        Bundesland ist Thüringen und die Gebäude befinden sich im Alleinbesitz.

        Die vier Wohnungen im "Altbau" haben eine Grundfläche von zusammen 233 qm, die im Neubau hat128 qm.
        Von der Anzahl der Wohnungen her wäre ja dann alles richtig, von der Quote her ein wenig schräg (35% selbst genutzt).

        VG Uwe

        .

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          #5
          Von der Anzahl der Wohnungen her wäre ja dann alles richtig, von der Quote her ein wenig schräg (35% selbst genutzt).
          Die Quote von mehr als 80% bezieht sich auf die Wohnnutzung, nicht auf die Eigennutzung ! Die Wohnnutzung beträgt 100%.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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            #6
            Guten Abend,
            da möchte ich mich gern "einklinken"...
            Ich bin eigentlich am Grübeln mit der wirtschaftlichen Einheit. Mein Mann hat ein Eckgrundstück (Brandenburg), auf dem u. a. ein Zweifamilienhaus (Bj. 1898) und unser Einfamilienhaus (Bj. 1998) stehen. Das Zweifamilienhaus wird gerade renoviert und soll dann wieder vermietet werden, Adresse ist dem Flurstück zugeordnet. Unser Haus steht auf dem gleichen Flurstück, hat aber eine andere Adresse, da wir die Einfahrt von der anderen Strasse haben. Ist es trotzdem eine wirtschaftliche Einheit? Wenn das Zweifamilienhaus wieder vermietet werden soll, muss ich das ganze Grundstück als Mietwohngrundstück angeben? Was zählt bei dem Mietshaus zur Grunstücksfläche?
            Herzliche Grüsse
            Alice

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              #7
              Unser Haus steht auf dem gleichen Flurstück, hat aber eine andere Adresse, da wir die Einfahrt von der anderen Strasse haben. Ist es trotzdem eine wirtschaftliche Einheit?
              Wenn es nur ein Aktenzeichen gibt, ist es auch nur eine wirtschaftliche Einheit.

              Wenn das Zweifamilienhaus wieder vermietet werden soll, muss ich das ganze Grundstück als Mietwohngrundstück angeben? Was zählt bei dem Mietshaus zur Grunstücksfläche?
              Mit der tatsächlichen Vermietung hat das nichts zu tun. Ab 3 Wohnungen und mehr als 80% Wohnnutzung ist es ein Mietwohngrundstück. Die gesamte

              Flurstücksfläche gehört zur wirtschaftlichen Einheit.
              Freundliche Grüße
              Charlie24

              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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                #8
                Hallo Charlie24,
                nochmals besten Dank für die fachkompeten Anworten und die Unterstützung - aller Ehren wert!

                Viele Grüße
                Uwe

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                  #9
                  Guten Abend, darf ich mich ebenso einklinken, weil der Sachverhalt passen könnte, aber etwas anders gelagert ist?
                  Ich habe in Brandenburg ein Flurstück mit 1 wirtschaftl. Einheit (1 Aktenzeichen) mit einem 2-Fam.haus (Lageplan-Nr. 1: Wohnhaus) und einem Wochenendhaus/Atelier (Lageplan-Nr. 2: Atelier. Beides zusammen bisher auf einem gemischtgenutzten Grundstück (habe vermutlich verstanden, warum der Einheitswertbescheid das so einordnet, weil fälschlicherweise von "Wochenendhaus, das nicht dauerhaft bewohnt werden kann", ausgegangen wurde, Heizkörper, Küche, Bad, Hausdämmung sind aber vorhanden, also theoretisch dauerhaft bewohnbar, also Wohngebäude, oder?). Deshalb habe ich 3 Wohnungen (in 2 Häusern) und muss deshalb Mietwohngrundstück angeben, richtig? Oder sollte ich da alles beim alten belassen, weil es Ermessensspielraum beim Finanzamt gibt und das Mietgrundstück (Ertragswertverfahren) für mich nachteilig ist gegenüber dem gemischtgenutzen Grundstück (Sachwertverfahren)?

                  Würde mich sehr über Hilfe freuen, lieber Charlie24 und andere wissende Nutzer.

                  Viele Grüße

                  Michael

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