In der Angabe zur Grundstücksart müsste ich Einfamilienhaus eintragen, es handelt sich jedoch um ein Reihenhaus ( soll aber das Gleiche sein). Dafür beträgt dann aber immer noch die Wohnfläche keine 50% der gesamten Grundstücksfläche - unter welche Kategorie fällt mein Reihenhaus dann? Oder verstehe ich die Definition zur Grundstücksart falsch ( die Erläuterungen dazu tauchen hinter dem Fragezeichen in der entsprechenden Zeile auf) ?  
							
						
					Ankündigung
				
					Einklappen
				
			
		
	
		
			
				Keine Ankündigung bisher.
				
			
				
	
Grundsteuererklärung NRW - Frage zur Grundstücksart
				
					Einklappen
				
			
		
	X
- 
	
	
	
		
	
	
		
		
		
		
		
		
		
	
	
 Falls dein Reihenhaus auf einem eigenen Flurstück steht, ist Einfamilienhaus richtig, wenn nicht, dann ist das Wohnungseigentum.Freundliche Grüße
 Charlie24
 
 Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
 Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !
 - Likes 1
 


Kommentar