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Grundsteuererklärung NRW - Frage zur Grundstücksart

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    Grundsteuererklärung NRW - Frage zur Grundstücksart

    In der Angabe zur Grundstücksart müsste ich Einfamilienhaus eintragen, es handelt sich jedoch um ein Reihenhaus ( soll aber das Gleiche sein). Dafür beträgt dann aber immer noch die Wohnfläche keine 50% der gesamten Grundstücksfläche - unter welche Kategorie fällt mein Reihenhaus dann? Oder verstehe ich die Definition zur Grundstücksart falsch ( die Erläuterungen dazu tauchen hinter dem Fragezeichen in der entsprechenden Zeile auf) ?

    #2
    Falls dein Reihenhaus auf einem eigenen Flurstück steht, ist Einfamilienhaus richtig, wenn nicht, dann ist das Wohnungseigentum.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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