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Grundsteuer Bayern, 2 Flurnummern (1 bebaut, 1 nicht bebaut)

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    Grundsteuer Bayern, 2 Flurnummern (1 bebaut, 1 nicht bebaut)

    Ein Aktenzeichen - Bayern, 2 Flurnummern (1 mit Wohnbebauung, 1 Flurnummer ohne Wohnbebauung mit Anliegerweg für Forst) - wie und in welche Formulare eintragen?
    Müssen dazu 2 Grundsteuererklärungen abgegeben werden, um die Flurnummer ohne Wohnbebauung zu differenzieren? Eingetragen ist das Grundstück als Wohnbebauung, obgleich sich darauf ein Garagenanteil von kleiner 30 qm befindet. Die Flurnummern liegen im Außenbereich und sind nicht an die öffentliche Wasserversorgung angeschlossen. Zudem gibt es ein Durchfahrtsrecht für alle Waldbesitzer - darunter auch Gemeindewald.

    #2
    Müssen dazu 2 Grundsteuererklärungen abgegeben werden, um die Flurnummer ohne Wohnbebauung zu differenzieren?
    Gibt es denn bisher mehr als 1 Aktenzeichen ? Wie groß ist denn die Fläche ? Ein Wegerecht hat in der Regel keinen Einfluss auf die Bewertung.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      Herzlichen Dank für die Antwort. Wie eingangs erwähnt gibt es nur ein Aktenzeichen. Die Grösse der Fläche beträgt kleiner 10.000 qm. Was wäre die Ausnahme der Regel bzgl. Wegerecht?

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        #4
        Was wäre die Ausnahme der Regel bzgl. Wegerecht?
        Wenn das unbebaute Flurstück ganz oder überwiegend aus Wegefläche bestehen würde, würde es wohl nicht dem bebauten Grundstück zurechenbar sein.

        Wenn es mehrere 1000 m² groß ist oder deutlich größer ist als das bebaute Flurstück, ist ebenfalls fraglich, ob es einen Nutzungszusammenhang gibt.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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