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EÜR Position 185, USt. auf anteilig entnommen Güter: In voller Höhe? USt. hAZ?

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    EÜR Position 185, USt. auf anteilig entnommen Güter: In voller Höhe? USt. hAZ?

    Sehr geehrtes Forum,

    Leider eine weitere unkundige Frage:

    Die Erläuterung des BMF zu Pos. 108, Entnahmen (EÜR 2021 Z. 20), verlangt, die auf die entnommenen Anteile entfallende USt. in Pos. 140 (EÜR 2021 Z. 16) zu erfassen. Mir scheint, es müßte dann unter Pos. 185 (EÜR 2021 Z. 63) die USt. auf jene Güter, die anteilig entnommen werden (zb. auch priv. genutztes Mobiltelefon), in voller Höhe erfaßt werden. Ist das richtig?

    Ist unter Pos. 185 außerdem die auf das häusliche Arbeitszimmer entfallende USt. zu erfassen?

    Nocheinmal vielen Dank!
    Zuletzt geändert von Kaltenbrunner; 08.10.2022, 14:01.

    #2
    Sehr geehrtes Forum,

    mit Bitte um Verzeihung für dieses Vorgehen möchte ich diese Frage nocheinmal erneuern. Leider ist es mir nicht möglich, einen Steuerberater für die Antwort auf solche Fragen zu bezahlen, gleichzeitig bin ich auf Auskunft hierzu angewiesen. Vielleicht ist die oben gestellte Frage übers Wochenende untergegangen; ich wäre nach wie vor für eine kurze Antwort sehr dankbar.

    Mit freundlichen Grüßen

    Kaltenbrunner

    Kommentar


      #3
      Vielleicht ist ja die/der SachbearbeiterIn im Finanzamt auch so nett und beantwortet Dir diese Frage?

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