Sehr geehrtes Forum,
Leider eine weitere unkundige Frage:
Die Erläuterung des BMF zu Pos. 108, Entnahmen (EÜR 2021 Z. 20), verlangt, die auf die entnommenen Anteile entfallende USt. in Pos. 140 (EÜR 2021 Z. 16) zu erfassen. Mir scheint, es müßte dann unter Pos. 185 (EÜR 2021 Z. 63) die USt. auf jene Güter, die anteilig entnommen werden (zb. auch priv. genutztes Mobiltelefon), in voller Höhe erfaßt werden. Ist das richtig?
Ist unter Pos. 185 außerdem die auf das häusliche Arbeitszimmer entfallende USt. zu erfassen?
Nocheinmal vielen Dank!
Leider eine weitere unkundige Frage:
Die Erläuterung des BMF zu Pos. 108, Entnahmen (EÜR 2021 Z. 20), verlangt, die auf die entnommenen Anteile entfallende USt. in Pos. 140 (EÜR 2021 Z. 16) zu erfassen. Mir scheint, es müßte dann unter Pos. 185 (EÜR 2021 Z. 63) die USt. auf jene Güter, die anteilig entnommen werden (zb. auch priv. genutztes Mobiltelefon), in voller Höhe erfaßt werden. Ist das richtig?
Ist unter Pos. 185 außerdem die auf das häusliche Arbeitszimmer entfallende USt. zu erfassen?
Nocheinmal vielen Dank!
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