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Grundsteuererklärung Eigentumswohnung Fragen

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    Grundsteuererklärung Eigentumswohnung Fragen

    Guten Abend,

    bezüglich der Grundsteuererklärung für Eigentümer einer Eigentumswohnung, welche somit Bestandteil einer WEG sind, hätte ich noch ein paar (ggf. offensichtliche) Fragen:

    1. Wenn im Flurstücksviewer 2 Bodenrichtwerte in €/m^2 (einer für Wohnbaufläche(Ein-/Zweifamilienhäuser) und einer für Wohnbaufläche(Mehrfamilienhäuser)) müssen Eigentümer von Eigentumswohnungen doch den Wert für Mehrfamilienhäuser nehmen, richtig (und angeben, dass es nur einen Bodenrichtwert gibt (also erste Fläche))?

    Andere (zugehörige) Flurstücke, z. B. Parkplätze, müssten dann auch in diesem Beispiel mit dem Bodenrichtwert für Mehrfamilienhäuser angesetzt werden, richtig?

    Welche Relevanz hat dabei die wertrelevante Geschossflächenzahl? (Was genau bedeutet eigentlich baureifes Land?)

    2. Da sich die Grundsteuererklärung nur auf die jeweilige wirtschaftliche Einheit bezieht, müssen Angaben, z. B.. dass es sich um ein Wohngebäude handelt angegeben werden, selbst wenn andere Wohnungen z. B. gewerblich oder gemischt und nicht für Wohnzwecke genutzt werden, richtig?
    Zuletzt geändert von Elster2k20; 08.10.2022, 00:38.

    #2
    Zu 1: Bei nutzungsabhängigen Bodenrichtwerten ist das so gemeint, wobei auch Reihenhäuser oder Doppelhaushälften Wohnungseigentum sein können,

    da würde dann der BRW für Ein-/Zweifamilienhäuser greifen. Für Nebenflächen kommt regelmäßig der gleiche BRW wie für die Hauptfläche zum Ansatz.

    Welche Relevanz hat dabei die wertrelevante Geschossflächenzahl? (Was genau bedeutet eigentlich baureifes Land?)
    Je dichter gebaut werden darf, umso höher ist in der Regel der Bodenwert. Baureif heißt, die Grundstücke sind voll erschlossen, statt baureif

    wird manchmal auch der Begriff erschließungsbeitragsfrei verwendet.

    Zu 2: Maßgeblich ist allein die Nutzung der wirtschaftlichen Einheit, die erklärt wird. Bei einer ETW ist das eben Wohnungseigentum.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
      Zu 1: Bei nutzungsabhängigen Bodenrichtwerten ist das so gemeint, wobei auch Reihenhäuser oder Doppelhaushälften Wohnungseigentum sein können,

      da würde dann der BRW für Ein-/Zweifamilienhäuser greifen. Für Nebenflächen kommt regelmäßig der gleiche BRW wie für die Hauptfläche zum Ansatz.


      Je dichter gebaut werden darf, umso höher ist in der Regel der Bodenwert. Baureif heißt, die Grundstücke sind voll erschlossen, statt baureif

      wird manchmal auch der Begriff erschließungsbeitragsfrei verwendet.

      Zu 2: Maßgeblich ist allein die Nutzung der wirtschaftlichen Einheit, die erklärt wird. Bei einer ETW ist das eben Wohnungseigentum.
      Alles klar, danke. Da es sich hier eigentlich um ein Mehrfamilienhaus handelt, da mehrere Familien Eigentumswohnungen besitzen, werde ich dann den Bodenrichtwert für Mehrfamilienhäuser nehmen und das Feld 1-erste Fläche auswählen. Kann ich die Geschossflächenzahl ignorieren und einfach den ausgewiesenen Bodenrichtwert eintragen?

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        #4
        Kann ich die Geschossflächenzahl ignorieren und einfach den ausgewiesenen Bodenrichtwert eintragen?
        Davon gehe ich aus.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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