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Grundsteuer SA: 2x Anträge unter 1x Nummer im Elster

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    Grundsteuer SA: 2x Anträge unter 1x Nummer im Elster

    Hallo zusammen,

    ich habe mehrere Flurstück wo u.a. ein Haus und eine Straße ist. Kann ich 2 Formulare/Erklärungen/Hauptfeststellungen unter einem Aktenzeichen im Elsterprogramm verschicken?

    Hintergrund ist das die Angaben beim Haus (bebaut, Eigentümer selber) und bei der Straße (unbebaut, Bruchteilsgemeinschaft) so unterschiedlich sind, das ich eigentlich zwei Hauptfeststellungen brauche um korrekt alles anzugeben.

    Ist das so machbar?

    Vielen Dank und viele Grüße
    Sandy
    Zuletzt geändert von SandyDE; 07.10.2022, 23:40.

    #2
    Zitat von SandyDE Beitrag anzeigen
    ich habe mehrere Flurstück wo u.a. ein Haus und eine Straße ist. Kann ich 2 Formulare/Erklärungen/Hauptfeststellungen unter einem Aktenzeichen im Elsterprogramm verschicken?
    Beide Flurstücke bilden eine wirtschaftliche Einheit mit Wohnbebauung. Du erfasst beide Flurstücke in GW1 und rechnest die Flächen (von dem Straßenstück ggfs. anteilig) in GW2 zusammen.

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      #3
      Okay, Danke für den Hinweis.

      Aber die Flurstücke von der Straße bzw. die Straße selber ist zwar eine Privatstraße, aber für die öffentlichen Verkehr freigegeben. Sprich nur für die Straße Brauch ich eine Steuervergünstigung. Wie trage ich das dann in einem Antrag ein?

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        #4
        Sprich nur für die Straße Brauch ich eine Steuervergünstigung. Wie trage ich das dann in einem Antrag ein?
        Das haben wir leider noch nicht herausgefunden, jedenfalls nicht im Formular für die Bundesländer, die Bundesrecht anwenden.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          Hm, habe im Formular GW2 unter Punkt 2 Angaben zu vollständigen Grundsteuerbefreiungen gefunden.
          Dort kann man im zweiten Unterpunkt Verwendung eines räumlich nicht abgrenzbaren Teil des Grundbesitzes für steuerbegünstigte Zwecke.

          Hier kann man öffentlichen Straße wählen, ist das nicht die korrekte Stelle oder was wird hier sonst gemacht?

          Kommentar


            #6
            Dort kann man im zweiten Unterpunkt Verwendung eines räumlich nicht abgrenzbaren Teil des Grundbesitzes für steuerbegünstigte Zwecke.
            So ein Straßenflurstück ist doch räumlich abgrenzbar, dein m²-Anteil daran ist auch genau bekannt. Außerdem steht noch dort:

            die Nutzung zu steuerbegünstigten Zwecken überwiegt.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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              #7
              Irgendwie hast du auch recht. Weiß zwar nicht was räumlich abgrenzbar genau bedeutet, aber überwiegend steuerbegünstigten Zweck ist es nun auch nicht.
              Ach man. Also bleibt es nur im Hauptformular GW1 unter Punkt 6 - Ergänzende Angaben zur Feststellungserklärung einen Text zu schreiben.


              Oder hat jemand Erfahrung, ob man nicht einfach 2 Erklärungen zu einem Aktenzeichen abgeben kann und somit dem Finanzamt sagt das es eigentlich zwei wirtschaftliche Einheiten sind?

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                #8
                Oder hat jemand Erfahrung, ob man nicht einfach 2 Erklärungen zu einem Aktenzeichen abgeben kann und somit dem Finanzamt sagt das es eigentlich zwei wirtschaftliche Einheiten sind?
                Davon kann ich nur abraten.
                Freundliche Grüße
                Charlie24

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                  #9
                  Okay, und ein kleiner Tipp warum? Technisch oder inhaltlich zum Problem. Und bei inhaltlich, warum?

                  Danke Dir.

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                    #10
                    https://forum.elster.de/anwenderforu...405#post406405

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                      #11
                      Habe jetzt die Informationen bekommen, das bei mehreren Erklärungen mit dem selben Aktenzeichen sich die Erklärungen überschreiben beim Finanzamt. Es kommt also nur die letzte Erklärung an.

                      Diese Angabe ohne Gewähr, aber vielleicht hilfreich für den ein oder anderen.

                      VG

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                        #12
                        Diese Angabe ohne Gewähr, aber vielleicht hilfreich für den ein oder anderen.
                        Diese Informationen sind nicht wirklich hilfreich, es kommen nämlich beide Erklärungen an.
                        Freundliche Grüße
                        Charlie24

                        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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