Grundsteuer SA: 2x Anträge unter 1x Nummer im Elster

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  • SandyDE
    Neuer Benutzer
    • 05.10.2022
    • 8

    #1

    Grundsteuer SA: 2x Anträge unter 1x Nummer im Elster

    Hallo zusammen,

    ich habe mehrere Flurstück wo u.a. ein Haus und eine Straße ist. Kann ich 2 Formulare/Erklärungen/Hauptfeststellungen unter einem Aktenzeichen im Elsterprogramm verschicken?

    Hintergrund ist das die Angaben beim Haus (bebaut, Eigentümer selber) und bei der Straße (unbebaut, Bruchteilsgemeinschaft) so unterschiedlich sind, das ich eigentlich zwei Hauptfeststellungen brauche um korrekt alles anzugeben.

    Ist das so machbar?

    Vielen Dank und viele Grüße
    Sandy
    Zuletzt geändert von SandyDE; 07.10.2022, 22:40.
  • multi
    Erfahrener Benutzer
    • 03.01.2018
    • 4268

    #2
    Zitat von SandyDE Beitrag anzeigen
    ich habe mehrere Flurstück wo u.a. ein Haus und eine Straße ist. Kann ich 2 Formulare/Erklärungen/Hauptfeststellungen unter einem Aktenzeichen im Elsterprogramm verschicken?
    Beide Flurstücke bilden eine wirtschaftliche Einheit mit Wohnbebauung. Du erfasst beide Flurstücke in GW1 und rechnest die Flächen (von dem Straßenstück ggfs. anteilig) in GW2 zusammen.

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    • SandyDE
      Neuer Benutzer
      • 05.10.2022
      • 8

      #3
      Okay, Danke für den Hinweis.

      Aber die Flurstücke von der Straße bzw. die Straße selber ist zwar eine Privatstraße, aber für die öffentlichen Verkehr freigegeben. Sprich nur für die Straße Brauch ich eine Steuervergünstigung. Wie trage ich das dann in einem Antrag ein?

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      • Charlie24
        Erfahrener Benutzer
        • 14.03.2014
        • 45931

        #4
        Sprich nur für die Straße Brauch ich eine Steuervergünstigung. Wie trage ich das dann in einem Antrag ein?
        Das haben wir leider noch nicht herausgefunden, jedenfalls nicht im Formular für die Bundesländer, die Bundesrecht anwenden.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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        • SandyDE
          Neuer Benutzer
          • 05.10.2022
          • 8

          #5
          Hm, habe im Formular GW2 unter Punkt 2 Angaben zu vollständigen Grundsteuerbefreiungen gefunden.
          Dort kann man im zweiten Unterpunkt Verwendung eines räumlich nicht abgrenzbaren Teil des Grundbesitzes für steuerbegünstigte Zwecke.

          Hier kann man öffentlichen Straße wählen, ist das nicht die korrekte Stelle oder was wird hier sonst gemacht?

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          • Charlie24
            Erfahrener Benutzer
            • 14.03.2014
            • 45931

            #6
            Dort kann man im zweiten Unterpunkt Verwendung eines räumlich nicht abgrenzbaren Teil des Grundbesitzes für steuerbegünstigte Zwecke.
            So ein Straßenflurstück ist doch räumlich abgrenzbar, dein m²-Anteil daran ist auch genau bekannt. Außerdem steht noch dort:

            die Nutzung zu steuerbegünstigten Zwecken überwiegt.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

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            • SandyDE
              Neuer Benutzer
              • 05.10.2022
              • 8

              #7
              Irgendwie hast du auch recht. Weiß zwar nicht was räumlich abgrenzbar genau bedeutet, aber überwiegend steuerbegünstigten Zweck ist es nun auch nicht.
              Ach man. Also bleibt es nur im Hauptformular GW1 unter Punkt 6 - Ergänzende Angaben zur Feststellungserklärung einen Text zu schreiben.


              Oder hat jemand Erfahrung, ob man nicht einfach 2 Erklärungen zu einem Aktenzeichen abgeben kann und somit dem Finanzamt sagt das es eigentlich zwei wirtschaftliche Einheiten sind?

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              • Charlie24
                Erfahrener Benutzer
                • 14.03.2014
                • 45931

                #8
                Oder hat jemand Erfahrung, ob man nicht einfach 2 Erklärungen zu einem Aktenzeichen abgeben kann und somit dem Finanzamt sagt das es eigentlich zwei wirtschaftliche Einheiten sind?
                Davon kann ich nur abraten.
                Freundliche Grüße
                Charlie24

                Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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                • SandyDE
                  Neuer Benutzer
                  • 05.10.2022
                  • 8

                  #9
                  Okay, und ein kleiner Tipp warum? Technisch oder inhaltlich zum Problem. Und bei inhaltlich, warum?

                  Danke Dir.

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                  • L. E. Fant
                    Erfahrener Benutzer
                    • 20.09.2013
                    • 15381

                    #10
                    Hallo, bin aufgefordert worden, meine elektronische Grundsteuererklärung für meine Grundstücke abzugeben. Dafür habe ich zwei gesonderte Schreiben erhalten, eines für mein Wohngrundstück mit Hof und Garten und eines für meine Waldgrundstücke. Beide Schreiben, die im Abstand von mehreren Wochen kamen, haben das gleiche

                    Kommentar

                    • SandyDE
                      Neuer Benutzer
                      • 05.10.2022
                      • 8

                      #11
                      Habe jetzt die Informationen bekommen, das bei mehreren Erklärungen mit dem selben Aktenzeichen sich die Erklärungen überschreiben beim Finanzamt. Es kommt also nur die letzte Erklärung an.

                      Diese Angabe ohne Gewähr, aber vielleicht hilfreich für den ein oder anderen.

                      VG

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                      • Charlie24
                        Erfahrener Benutzer
                        • 14.03.2014
                        • 45931

                        #12
                        Diese Angabe ohne Gewähr, aber vielleicht hilfreich für den ein oder anderen.
                        Diese Informationen sind nicht wirklich hilfreich, es kommen nämlich beide Erklärungen an.
                        Freundliche Grüße
                        Charlie24

                        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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