Liebes Forum,
mein Vater und meine Tante sind als Erbengemeinschaft Eigentümer eines nicht mehr genutzten kleinen Resthofes meiner verstorbenen Großeltern. Auf dem Grundstück steht das Hauptgebäude, bestehend aus einem bewohnten Vorderhaus sowie einem nicht mehr genutzten Wirtschaftsteil, in dem über die Jahre durch Umbauten ein Heizungsraum, ein WC und mehrere Durchgangs-/Abstellräume entstanden sind. Bewohnt wird dieser Teil nicht, er dient als Abstellfläche. Daneben gibt es als Nebengebäude einen mittlerweile ebenfalls als Abstellfäche genutzten ehemaligen Stall mit angebauter Garage sowie ein ehemaliges Backhaus, das nun als Hühner- und Kaninchenstall genutzt wird. Baupläne etc., aus denen die Zimmergrößen hervorgehen, gibt es leider nur sehr unvollständig und die Gebäude sind in den letzten 100 Jahren auch mehrfach um- und angebaut worden.
Uns stellen sich nun verschiedene Fragen, wie die Gebäude bei der Grundsteuererklärung zu betrachten sind:
1.) Da es kein bewirtschafteter Hof mehr ist, muss das Ganze auch wie ein Einfamilienhaus und nicht wie ein landwirtschaftlicher Betrieb berücksichtigt werden?
2.) Wie ist der ehemalige Wirtschaftsteil bei den Angaben zur Wohn- und Nutzfläche anzugeben? Vorhanden sind ein Heizungsraum, ein WC, zwei Abstellräume, Flure und eine große Tenne. Nicht alle Räume sind durch Türen verschließbar, falls das relevant sein sollte.
3.) Wird der Stall mit angebauter Garage als ein einziges Nebengebäude angegeben oder kann man diese getrennt angeben? Wenn als gemeinsames Gebäude, welchen Freibetrag (50 qm für Garagen oder 30 qm für sonstige Nebengebäude) verwendet man?
Neben diesem Grundstück, für das die Erbengemeinschaft vom Finanzamt die Aufforderung zur Grundsteuererklärung erhalten hat, gibt es noch eine daran angrenzende verpachtete Weidefläche, die ebenfalls der Erbengemeinschaft gehört. Diese Weidefläche liegt aber auf einem eigenen Flurstück und hierzu gab es kein Schreiben vom Finanzamt. Muss dieses Grundstück trotzdem angeben werden und wenn ja, wie? Muss dafür eine eigenständige Erklärung abgegeben werden oder wird es als weiteres Flurstück auf der Anlage Grundstück unter dem Punkt 1 „Angaben zu Grund und Boden“ eingetragen?
Vielen Dank für eure Hilfe!
Micha
mein Vater und meine Tante sind als Erbengemeinschaft Eigentümer eines nicht mehr genutzten kleinen Resthofes meiner verstorbenen Großeltern. Auf dem Grundstück steht das Hauptgebäude, bestehend aus einem bewohnten Vorderhaus sowie einem nicht mehr genutzten Wirtschaftsteil, in dem über die Jahre durch Umbauten ein Heizungsraum, ein WC und mehrere Durchgangs-/Abstellräume entstanden sind. Bewohnt wird dieser Teil nicht, er dient als Abstellfläche. Daneben gibt es als Nebengebäude einen mittlerweile ebenfalls als Abstellfäche genutzten ehemaligen Stall mit angebauter Garage sowie ein ehemaliges Backhaus, das nun als Hühner- und Kaninchenstall genutzt wird. Baupläne etc., aus denen die Zimmergrößen hervorgehen, gibt es leider nur sehr unvollständig und die Gebäude sind in den letzten 100 Jahren auch mehrfach um- und angebaut worden.
Uns stellen sich nun verschiedene Fragen, wie die Gebäude bei der Grundsteuererklärung zu betrachten sind:
1.) Da es kein bewirtschafteter Hof mehr ist, muss das Ganze auch wie ein Einfamilienhaus und nicht wie ein landwirtschaftlicher Betrieb berücksichtigt werden?
2.) Wie ist der ehemalige Wirtschaftsteil bei den Angaben zur Wohn- und Nutzfläche anzugeben? Vorhanden sind ein Heizungsraum, ein WC, zwei Abstellräume, Flure und eine große Tenne. Nicht alle Räume sind durch Türen verschließbar, falls das relevant sein sollte.
3.) Wird der Stall mit angebauter Garage als ein einziges Nebengebäude angegeben oder kann man diese getrennt angeben? Wenn als gemeinsames Gebäude, welchen Freibetrag (50 qm für Garagen oder 30 qm für sonstige Nebengebäude) verwendet man?
Neben diesem Grundstück, für das die Erbengemeinschaft vom Finanzamt die Aufforderung zur Grundsteuererklärung erhalten hat, gibt es noch eine daran angrenzende verpachtete Weidefläche, die ebenfalls der Erbengemeinschaft gehört. Diese Weidefläche liegt aber auf einem eigenen Flurstück und hierzu gab es kein Schreiben vom Finanzamt. Muss dieses Grundstück trotzdem angeben werden und wenn ja, wie? Muss dafür eine eigenständige Erklärung abgegeben werden oder wird es als weiteres Flurstück auf der Anlage Grundstück unter dem Punkt 1 „Angaben zu Grund und Boden“ eingetragen?
Vielen Dank für eure Hilfe!
Micha
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